Ein Wertgutschein als Marketing- und Verkaufsinstrument

Wertgutscheine lassen sich im PC Gärtner einrichten, ausgeben und sind von den Kund:innen einlösbar – und unterscheiden sich von Rabattgutscheinen. Um diesen Unterschied und die Möglichkeiten soll es in diesem Blog ansatzweise gehen.

Erworbene Wertgutscheine können von Kunden wie ein Zahlungsmittel genutzt werden. Sie enthalten einen Code und einen Wert, der als Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen verwendet werden kann. Ein Wertgutschein kann von jedem beliebigen Kunden, aber nur mit dem jeweiligen dazugehörigen Gutscheincode eingelöst werden.

Wertgutscheine können im Rahmen von Marketingmaßnahmen zu besonderen Anlässen oder Feiertagen optisch ansprechend an Kunden verkauft werden. Die Einlösung eines Wertgutscheins durch Kunden entspricht dem Rückkauf des Wertgutscheins durch den Betrieb. Ein solcher Wertgutschein kann auch eine Alternative zur Gutschrift sein.

Wir wollen hier aber auch auf den Unterschied zwischen Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen hinweisen:

  • Wertgutscheine sind ein Zahlungsmittel – wie Barzahlung, Bankeinzug oder Überweisung – und enthalten ein absolutes Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen. Deshalb wird deren Verwendung auch auf einem eigenen internen Konto verfolgt.
  • Rabattgutscheine sind absolute oder relative Preisnachlässe, die nur im Bezug auf eine Bestellung und die dazugehörige Rechnung gewährt werden. Rabatte lassen sich über Ökobox-Online und den PCGärtner bereits seit 2020 durch Gutscheine gewähren.

Abgemahnt!

Abmahnungen kann es für alles Mögliche geben: Verstöße gegen das Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht, gegen den Verbraucherschutz oder weil Vorgaben für den Online-Handel nicht eingehalten wurden.

Wir haben uns immer mehr Regeln auferlegt, um das Online Shopping sicher und bequem zu machen. Diese Regeln sind aber zunächst nur Gesetze. Um sie durchzusetzen muss jemand klagen – oder damit drohen.

Das ist bei uns der normale Weg damit diese Gesetze auch wirksam werden. Und klar, das ebnet den Weg für das Geschäftsmodell der Abmahner. Vielleicht ist das im der ganzen Corona-Aufregung untergegangen: aber in 2020 hat der Bundestag dieses Geschäftsmodell endlich etwas ausgebremst. Trotzdem ist das Thema für uns natürlich nicht vom Tisch. Neben den Abmahnern gibt es aber auch eine Vielzahl an „Helfern“, die auch mit dieser Thematik verdienen wollen.

Damit möchte ich nun nicht allen Rechtsanwälten , Verbraucherschutzvereinen oder Datenschutzbeauftragten vorwerfen, die Gesetze zum Geldverdienen zu missbrauchen. Man kann aber durchaus an der Rechnung und dem Umfang der Dienstleistung erkennen, ob es wirklich eine Hilfe sein soll oder ob der Text-Umfang nur den Preis rechtfertigen soll.

Nicht jedermann darf in all diesen Fällen einfach abmahnen; meist muss er/sie in irgendweiner Form „betroffen“ und eine Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. So kann z.B. ein Verbraucher nicht wegen falscher Produktauszeichnung klagen; gegen eine Datenschutzverletzung aber schon. Er/sie kann sich aber immer Rechtsbeistand holen, aber auch Konstrukte wie Verbraucherverbände und Behörden sind möglich. Ebenso wie bei den Helfern kann man an der Art der Abmahnung erkennen, ob der Abmahner zu Freund oder Feind gehört (Kosten, Fristen, Formulierungen) .

Wir hatten verschiedene Fälle schon unter unseren Anwendern. Deshalb hier ein paar Informationen zum Umgang damit. Wie immer ist das meine Meinung, die keine verbindliche Rechtsinformation darstellt 😉

Falsche oder fehlerhafte Produktinformationen

Dies ist der häufigste Fall; die Abmahnkosten varrieren zwischen 100€ und mehreren 1000€. Bei 100€ sollte man sich bedanken und den Fehler beseitigen. Andernseits, bei größeren Beträgen lohnt es sich möglicherweise, mit einem Rechtsbeistand die Rechtmässigkeit der Einwendung zu prüfen. Und es gibt genügend Optionen von Versicherungen bis zu Mitgliedschaften um sich gegen sowas abzusichern.

Bsp. für Abmahnungen: Alkoholika sind für den Gesetzgeber nicht „bekömmlich“ (komisch eigentlich), „Zuckerfrei“ obwohl doch Fruchtzucker drin ist, Artikel, die die Hersteller als „wohltuend“ empfinden….das aber wohl gar nicht so ist.

Die Produktinfos, die zur Abmahnung geführt haben, sollten natürlich behoben werden – und zwar nicht nur beim eigenen Betrieb. In unseren Shops werden >70% aller Produkte von gemeinsamen Quellen bezogen – dort müssen die Daten schnellstmöglich korrigiert werden. In unserem Fall ist das oft Datanature (dort gibt es ein Wiki-System zur Benachrichtigung der Datenlieferanten) , oder Ecoinform. Gern kann diese Info immer auch an uns gehen – wir haben schon gelegentlich bestimmte Angaben für viele Nutzer gleichzeitig korrigiert oder geben diese auch an die Datenbanken weiter.

(Eine proaktive Überwachungsfunktion aller Texte basierend auf Signalwörtern ist übrigens in Arbeit)

Marken- und Urheberrechte

Software um kopierte Bilder aufzuspüren wird immer besser – so werden mitunter auch heute noch Bilder aufgespürt, die schon vor langer Zeit in unserem Ökobox-Pool gelandet waren. Nochmal, weil wir es immer wieder erleben: Bilder dürfen nur mit Einverständnis des Urhebers auf der eigenen Webseite verwendet werden – das sollten auch alle Mitarbeiter wissen! Gleiches gilt übrigens auch für Texte.

Seit einiger Zeit werden auch die EU-Herkunftskennzeichen kontrolliert – oft von lokalen Behörden (Freund), aber gelegentlich auch vom Inhaber der Kennzeichen („Mozarella“). Im Adminbereich des Shops gibt es übrigens Mittel, betreffende Begriffe zu überwachen.

Datenschutz

Neuerdings trudeln bei unseren Anwendern auch immer wieder häufiger Abmahnungen aus Datenschutzgründen ein. Es gibt einige ziemlich einfach zu findende Gründe auf den Webseiten, was auch ambitionierte Hobby-Scripter in Versuchung führt. Es handelt sich dabei meist um Elemente der Webseite, welche von einem Dienst abgerufen werden, der nicht unter Eurer Kontrolle steht – oft sind das Fonts, Scripte zum Tracking oder gar die unprofessionell eingebundenen Scripte zur Cookie-Abfrage selber (die es oft genug nicht braucht….aber das ist ein anderes Thema).

„Unter Eurer Kontrolle“ ist dabei aber der wichtige Punkt: Auch der Shop ist nämlich per Script eingebunden – von unseren Servern. Wegen des DSGVO-Auftragsvertrages den wir geschlossen haben (Oder nicht? Kontrolliert dies bitte im Adminbereich->Status!), sind diese Daten aber unter Eurer Kontrolle – und damit kein Grund zur Sorge für den Besucher Eurer Seiten, oder gar für eine Abmahnung! Um übereifrige Abmahner etwas auszubremsen, kann man dies durchaus in der eigenen Datenschutzerklärung erwähnen – muss man aber nicht. Übrigens kann man solche AV Verträge auch mit dem Hoster oder sogar Google abschließen (obwohl letzteres umstritten ist).

Software-Lücken

Nicht nur bei uns kommen mitunter Aufforderungen an, etwas zu Zahlen um Sicherheitslücken nicht zu veröffentlichen. Tatsächlich ist diese Form der sanften Erpressung oft günstiger als umfangreiche Datenschutz-Untersuchungen einer Webseite (die wir für den Shop gelegentlich auch beauftragen). Im Gegensatz zu oben erwähnten Abmahnungen macht dies aber die Webseiten meist tatsächlich sicherer – sofern die Fehler auch bewertet und behoben werden. Denn wenn der „White Hat“ dies nicht gefunden hätte, ist die Wahrscheinlichkeit dass ein „Black Hat“ dies erkennt – und ausnutzt.

Pool

Die Abwehr und die Beschäftigung mit den Folgen kostet Zeit, Nerven und Geld. Um letzteren Schmerz etwas zu mildern und auch um die Gemeinschaft zu stärken (z.B. das Probleme parallel bei allen Anwendern behoben/behandelt werden) hatte Erhard vor einigen Jahren einen Pool ins Gespräch gebracht. Das Interesse war begrenzt. Ich wollte es hier nur nochmal erwähnen 😉 Sinnvoll erscheint es mir , und bei der Vielzahl der Anwender wäre es vllt. auch organisatorisch und finanziell nicht so schwierig.

esst.bio: App für (fast) alle

Seit einiger Zeit gibt es esst.bio – eine Webseite und eine App für die Shops im PCG Universum.

Wir haben länger gegrübelt, ob und wie eine App sinnvoll in unsere Infrastruktur eingebaut werden kann – so dass die Endkunden auch einen extra Nutzen davon haben. Schließlich sollten die Webseiten selber ja responsive (also Handytauglich) sein. Und natürlich auch der Online Shop, der oft eingebettet ist, manchmal aber auch tief in die Webseite integriert ist. Warum also noch einen weiteren Aufwand betreiben und eine App bauen (lassen)?

Eine App ist ein wenig näher am Kunden. Manche legen sich vielleicht einen „Shortcut“ zu einer Webseite im Handy an und erlauben auch den Zugriff per Push-Nachricht. Üblich ist das aber gerade beim Browser nicht, oft ist der Zugang über eine App aus den offiziellen App-Store einfacher.

Damit sind auch die hauptsächlichen Vorteile genannt: als Kunde ist man „schneller“ im Shop und bekommt relevante Infos (z.B. über aktualisierte Abobestellungen oder den Auslieferungsstatus) direkt aufs Handy.

Eine Kundin lädt sich die App aus dem App Store, verbindet sich einmalig mit „ihrem“ Lieferbetrieb und meldet sich mit den Kundendaten an. Wenn man nach einer Anmeldung „drin bleibt“, ist es von da an immer nur noch ein Klick um zum Abo oder der aktuellen Lieferung.

Für den Liefer-Betrieb erhöht sich die Kundenbindung; auch eine Marketing-Ansprache direkt an App-Kunden ist möglich. Sicher sind auch einige Kundengruppen per App leichter zu erreichen.

Alle teilnehmenden Betriebe finden sich also initial unter dem Schirm von esst.bio. Das erhöht die Sichtbarkeit in den App-Stores und verringert natürlich die Aufwände für die Wartung und Weiterentwicklung. Zudem planen wir auch etwas Werbung, um potentielle Neukunden über diese Webseite und App auf über Möglichkeiten zur Lieferung von Bio- und regionalen Produkten im Abo hinzuweisen.

Wie beschrieben muss die Webseite brauchbar für ein Handy sein. Ist dies nicht der Fall, kann man die App auch direkt auf den (responsiven) Online Shop konfigurieren. Das funktioniert auch für ältere WebSites und benötigt nur etwas Absprache.

Wer allerdings eine individuell auf den Betrieb zugeschnittene App sucht (oder nicht ausschließlich im Bio-Bereich unterwegs ist), ist vllt. bei Winkler-Software gut aufgehoben. Auch dort wird eine App mit der öffentlichen PCG Schnittstelle entwickelt und ist bereits verschiedentlich im Einsatz. Hierbei ist auch eine neue Benutzeroberfläche entstanden.

Google Play Store
App im Google Play Store
Apple App Store
App im Apple App Store

Neues im Shop 6/22

Wie immer sind kleinere Ergänzungen und Fehlerbereinigungen in das System eingeflossen. Einige sollen hier erwähnt werden:

  • Suche im Warenkorb: Dies ist besonders bei großen Warenkörben praktisch und ergänzt die Sortiermöglichkeiten im Warenkorb. Beides sollte vom WebDesigner eingebaut und ggf. angepasst werden.
  • Unstimmigkeiten in den Daten lassen sich nicht immer Vermeiden – es gibt nun Alarme (Mail oder SMS oder PCG), die darauf hinweisen, bevor es ein Kunde merkt.
  • Serienmails können jetzt künstlich langsamer versandt werden. Damit kann man bei bestimmten Aktionen die Belastung der Webeiten oder auch der Kundenbetreuung reduzieren.
  • Verbesserungen in der automatischen Erkennung von „Spam-geklickt“ Rückläufern. So stellen wir eine hohe Zustellrate bei Emails sicher.
  • Die neuen Online-Shops erfüllen alle Vorgaben der neuen (Omnibus)-Gesetze, u.a. die Änderung zur Angabe von Referenzmengen oder den durchgestrichenen Preisen
  • Neue Optionen bei den Shop-Komponenten erlauben dem WebDesigner z.B. den Bau einfacherer Pick-and-Buy Logiken in den Webseiten.
  • Saisonartikel werden nicht mehr pausiert, sollten sie Teil eines Storno’s sein
  • Der CSS-Testmode ist zurück! Bei den neuen Shopmodellen war es zwar nicht mehr so wichtig, trotzdem ist es leichter im laufenden Betrieb ein alternatives CSS zu bauen und zu testen – und man spart ein Staging System, wenn es „nur“ ums Design geht.
  • Es gibt neue Optionen bei den Mindest-Bestell-Einstellungen: so kann jetzt der MBW einer Packstelle den gesamt-MBW toppen oder ein hoher Gesamtbestellwert kann auch mal einen Packstellen-bezogenen Wert aushebeln.
  • Im Nachgang zum PCG Anwendertreffen wurde auch die Abmelde-Option überarbeitet.

Nostalgie:

Wir haben das gute alte Schönegge-Modell nun endgültig abgeschaltet. Diese frühe -und pfeilschnelle- Javascript Version des Shops war bis Ende 2021 tatsächlich noch in Betrieb – das sind über 18 Jahre! Nun ja, hübsch fanden ihn nicht alle 😉 – und gesetzeskonform war er schon länger nicht mehr.

Entwickler News #1/22

CORS

Die Browser haben wieder mal die Sicherheitsschrauben angezogen. Dieses Kürzel steht für einen Mechanismus, der u.a. eine bestimmte Art des Daten-Diebstahls bei den Besuchern der Webseite unterbindet – also eine gute Sache. Leider erschwert diese Logik aber auch das Entwickeln mit unserer Third-Party Einbindung des Online-Shops. Wir haben deshalb einige Tricks eingebaut, damit man trotzdem leicht mit Hilfe eines Staging-Systems (was ja i.d.R. eine andere Domain hat) arbeiten kann. Zudem lässt sich Domain der aufrufenden Webseite „pinnen“, was die Sicherheit zusätzlich erhöht.

API Logistik, Hooks

Wir haben weitere Logistik-Dienstleister angeschlossen. Das bedeutet zum einen die Datenübertragung in externe Dienste (Logistik-Software), aber auch das Einsammeln von Daten bzgl. einer Zustellung oder dem Pfandrücklauf.

Öfters sind auch Fahrrad-Dienstleister dabei, hier werden nun Zustell-Gewichte und -Größen wichtig. Auch haben wir nun eine Schnittstelle, die eine externe Vorpack-Optimierung ermöglicht, so das ein Umladen am Liefer-Hub reibungsloser läuft.

Ein Datenexport kann nun auch automatisch zum Ende des Packprozesses ausgelöst werden.

Die Anbindung an Sesam-System wurde vervollständigt und unterstützt jetzt auch Zustell-Boxen im Eigenbetrieb.

Die API-Funktionen für Fahrer-Apps erhielten Plausibilitätschecks, um mit unterbrochenen Netzwerk-Verbindungen (gibts in D!) besser zurechtzukommen.

App und API: Die API wurde erweitert, u.a. um mehr interne Signale für Apps bereitzustellen. Mit Hilfe der Hooks lassen sich leichter Push-Nachrichten realisieren oder automatisch externe Prozesse anstossen.

Shop

  • Neue Optionen bei den ShopKomponenten erlauben, z.B. den Bau einfacherer Pick-and-Buy Logiken in den Webseiten
  • Suche im Warenkorb: dies ist besonders bei grossen Warenkörben praktisch und ergänzt die Sortiermöglichkeiten im Warenkorb. Beides sollte vom WebDesigner eingebaut und ggf. angepasst werden.
  • der CSS-Testmode ist zurück! Bei den neuen Shopmodellen war es zwar nicht mehr so wichtig, trotzdem ist es leichter im laufenden Betrieb ein alternatives CSS zu bauen und zu testen – und man spart ein Staging System, wenn es „nur“ ums Design geht.

Vorlagen, Emails, Textbausteine

Neu im PCG

Dokumente wie Lieferscheine und Rechnungen, aber auch die Abovorschau und Zahlungserinnerungen können jetzt im Kundenstamm über Anschreiben und Aktionsgruppen automatisch als Emails verschickt werden. Das macht ein PCG Update seit Februar 2022 möglich.

Lieferschein- und Rechnungsmails können außerdem bei der Abschlussbuchung und beim Erstellen von Rechnungen als Einzelmails statt als Dokumentenmails verschickt werden.

Vorlagen für die jeweiligen Dokumentypen erleichtern das Verwalten der Texte.

Alle Dokumente lassen sich auch automatisch verschicken, indem eine passende Aktionsgruppe angelegt, die Anschreibenvorlage für den Dokumentenversand zugeordnet und eine Autoserienfunktion mit passendem Jobtimer eingerichtet wird.

Textbausteine im Shop

Auch Textbausteine im Shop helfen wiederkehrende Informationen an einer Stelle zu pflegen. Diese können als Variable in Emails eingebaut werden, ebenso wie in Platzhalter-Positionen im Shopsystem oder im CMS.

Die Texte selber können wiederum Variablen enthalten (z.B. %Anrede%), z.B. um die Emails zu individualisieren.

Gesetzesänderung bei den Grundpreiseinheiten ab 28.05.2022

In PCG Programmversionen seit Februar 2022 steht die Einheit „100g“ nicht mehr als Grundpreiseinheit zur Verfügung. Beim Updaten des PCGärtners wurde beziehungsweise wird sie bei Artikeln, denen sie als Grundpreis zugeordnet war, durch die Einheit „1 kg“ ersetzt und entsprechend umgerechnet, um den Änderungen in der Preisangabenverordnung PAngV zum 28.05.2022 nachzukommen. Wenn bei einigen der Artikel als Grundpreiseinheit weiterhin „100g“ zugeordnet ist, empfehlen wir das Update des PCGärtners, statt die zugeordneten Grundpreiseinheiten manuell zu ändern.

Der gesetzlich in der Preisangabenverordnung vorgeschriebene Grundpreis soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, muss deutlich sichtbar dem Produkt zugeordnet sein, aber darf nicht größer dargestellt werden als der Verkaufspreis, und wird als Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgezeichnet. Die üblichen Mengeneinheiten sind kg, Liter, Meter, Quadratmeter oder Stück. Die Angabe des Grundpreises ist nicht notwendig, wenn er identisch mit dem Endpreis ist, oder bei Mengen unter 10 g oder 10 ml.

Dieser Blogartikel ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Für mehr und genauere Infos bitte selber im Netz suchen.

Privacy Shield ist nun richtig kaputt

Man könnte denken, es gibt nun wirklich Wichtigeres als über Datenschutz zu debattieren. Aber der aktuelle Krieg ist auch ein Informationskrieg – und auch da geht es darum, die richtigen Leute mit der richtigen (Fake-)Message zu adressieren. Und je mehr Spuren ich im Web hinterlasse, desto leichter bin ich adressierbar…ob ich damit auch manipulierbar bin sei dahingestellt. Und das ist nur ein Aspekt des Themas.

Mit der DSGVO hatte man sich in der Politik endlich konsequenter Gedanken über das Thema Privatsphäre gemacht. Zunächst ist zwar hauptsächlich der Cookie-Wahnsinn als Kollateralschaden hängen geblieben – aber es gibt grundsätzlichere Probleme, die von den Gerichten erst jetzt besprochen werden.

Programmierer sind faule Säcke

…oder zumindest sehr vom Zeitdruck geplagt. Und da nimmt man schon mal das Angebot der großen Firmen an, die mit einfachen Werkzeugen zur Besucheranalyse (z.B. Google Analytics), mit schicken Fonts auf schnellen Servern (Google Fonts), bequemen Werbemitteln (Google Ads, Facebook) oder schnell ladenden Videos (YouTube) locken. Auch Programmierbibliotheken, Landkarten, coole Grafiken…gar Cookie-Hinweise selber senden Daten an die jeweiligen Server. Und zwar ungefragt, direkt vom Browser des Besuchers, der ja eigentlich erwartet, dass seine Daten nur bei Euch landen.

Dann noch scheinheilig eine Cookie-Erlaubnis zu erfragen ist vor diesem Hintergrund nahezu dreist.

Privacy Shield

Nun ja, das Internet lebt nun mal von der Verknüpfung der verschiedenen Angebote, dem „Mesh“. In der EU haben wir uns da gedacht, sofern wenigstens alle Beteiligten in der EU sind, kann man denen wenigstens auf die Finger klopfen und kontrollieren, ob sie die ganzen Regeln der DSGVO (ja, Cookies kommen da nur am Rande drin vor!) eigentlich einhalten.

Leider sind aber nahezu alle der verlockenden Dienste nicht in der EU. Oft in den USA.

Die Idee war nun, einfach ein Abkommen zu schließen (den „Privacy Shield„). Im großen Ganzen ticken die Kollegen z.B. in den USA ja wie wir, also vertrauen wir uns gegenseitig. War ein guter Ansatz, allerdings reichte das Vertrauen nicht, um uns wirklich gegenseitig die gleichen Rechte einzuräumen, von Pflichten oder Strafandrohungen gar nicht zu reden. Das haben nun nach mühsamen Klagen auch die Gerichte festgestellt.

Mühsam auch deshalb, weil die Schuld eigentlich nur zum Teil bei den o.g. Anbietern liegt. Es fehlt an (europäischen) Alternativen und es gibt eine ziemliche Gleichgültigkeit bei der Masse der Internet-Nutzer , den Anbietern von Diensten (also Euch) und bei den Programmierern.

Disclaimer: 
a) ich bin selber Programmierer und manchmal faul. Aber verdiene auch beim "richtigen" Erstellen von Webseiten.
b) Wir bieten zumindest für Google Analytics eine DSGVO konforme faire Lösung an

Der Druck wird aber größer, deshalb hier nochmal der Hinweis:
Schaut Eure Webseite mal mit dem „Privacy-Auge“ an und beauftragt Euren WebDesigner, zumindest die Dinge zu richten, wo es einfache Lösungen gibt.

Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn ich als Kunde etwas in meine Ökokiste packe, eine Lieferpause eintrage oder wissen will, was es Neues auf dem Hof gibt, erwarte ich schon, das Ihr mir über die Schulter schaut (ihr seht mich ja auch im Hofladen). Aber das dann automatisch G & F auch mit schauen, ist schon ein wenig übergriffig, oder?

Disclaimer/2: Auch ich schaue mit drauf, aber ich habe mit Euch einen DSGVO AV Vertrag - und kann bei Dummheiten deshalb auch von Euren Besuchern vor den Kadi gestellt werden.

PCG im Jahr 2031

Letztens sprach jemand über die ferne Zukunft … und klar, auch bei uns gibt dazu Pläne, die wir hier mal kurz anreißen möchten. Wir denken da sogar noch ein Jahr weiter 😉

Ökosystem

Mittlerweile hat sich ein doch umfangreiches Ökosystem um den PCG entwickelt. Wir glauben an Offenheit und Diversität der verschiedenen Akteure und wollen das weiter fördern. Das bringt häufig neue Ideen, verbesserte Umsetzung existierender Konzepte und Unabhängigkeit bei Entscheidungen. Die Modularität zwingt uns zu klaren, dokumentierten Schnittstellen, sichert aber gleichzeitig die Investitionen, da ein Modul ja auch einzeln austauschbar wird und die Gesamt-Komplexität begrenzt wird.

PCG, diverse Shop-Implementierungen, Driver, mittlerweile zwei Shop-Apps für Android und IOs, Apps für PCG Anwender, Exply Auswertungen, Fullfillment-Lösungen.

Organisation

Nach wie vor besteht der Kern des PCG-Team aus der PCG GmbH, Ökobox-Online und 360ff und vermutlich wird das (auch im obigen Sinne) auf weiteres so bleiben. Neben der Aufgabenverteilung besteht untereinander auch ein Backup für Notfälle, die Leute kennen sich ja eh recht gut.

Mitunter investieren wir auch gemeinsam in neue Projekte, wie PCG Live oder Rezepte-Datenbanken, was gerade auch die jungen Kollegen voran treiben.

Ein neues Ticket-System ist im Aufbau und soll unsere Support-Organisation verbessern und auch die Partner im Ökosystem besser einbinden.

Technik

Mit Corona wurde die Internet-Seite unserer Infrastruktur auf eine neue, skalierbare und trotzdem Energie-Effiziente Plattform umgebaut. Mit jedem Jahr planen wir weiterhin unsere Maßzahl Wh/Bestellung zu drücken.

Der PCG bekommt aktuell eine neue Basis, die das System für Windows11 und Nachfolger fit machen wird.

Das erwähnte PCG Live Projekt ergänzt den PCG für Anwender, die weniger Komplexität sowie individuell sehr angepasste Funktionalität benötigen oder z.B. in anderen Sprachen mit weniger Support auskommen müssen.


Das war der Weg nach vorn; hier mehr zur Geschichte.

Wissensangebote

Dieser Newsletter & Blog reiht sich ein in eine Liste vielfältiger Angebote für BetriebsinhaberInnen, Mitarbeitende, Entwickler, Interessierte sowie für Neu- und Schon-eine-Weile-PCG-Kunden, die sich weiterbilden wollen. Neue AbonnentInnen sind stets willkommen! Bitte weitersagen.

Auch der ÖQClub für Grundlagen, Trends & Tricks zu eurem Marketing-Setup (der nächste am Mi, 9. März ab 10:30 Uhr mit Anmeldung an ms@360ff.de) und der PCG Stammtisch (jeden 1. Freitag des Monats; der nächste ist am Fr, 1. April ab 10 Uhr) bieten sich dafür an. Der Zugangs-Link zum Stammtisch wird regelmäßig im Forum versendet.

Die Klassiker gibt es parallel natürlich auch immer: Live-Webinare, Aufzeichnungen von Webinaren, Präsenzseminare, offene Seminare, die Betriebe selber organisieren sowie das Anwendertreffen am Jahresanfang (je nach den Möglichkeiten in Präsenz, virtuell oder hybrid).
Im geschützten Rahmen gibt es zusätzlich noch das PCG Hilfesystem, das Trello zur Shop-Weiterentwicklung sowie das Forum. Ersteres wird laufend aktuell gehalten und in letzterem profitieren AnwenderInnen von Antworten aus der Community auf darin gestellte und möglicherweise knifflige oder leicht zu beantwortende Fragen der Arbeit mit dem PCG. Nutzt alle Möglichkeiten!

Sprecht uns an, wenn Ihr Ideen für neuen Formen der Wissensvermittlungen habt.