Fairer e-Commerce läuft nicht von allein!

Gerade in den Corona-Zeiten ist uns klar geworden, dass das Geschäftsmodell unserer Kunden wirklich kein Selbstläufer ist. Ok, da sind Kunden, die wollen Lebensmittel – gute Lebensmitel. Sie möchten sie geliefert haben – weil es bequem ist, weil es im Familien-Alltagstress praktisch ist, weil im Alter das Einkaufen beschwerlich ist, weil es Corona-Kontakt-Beschränkungen gibt.

Aber gute Lebensmittel sind nicht anonym und auch nicht unbegrenzt verfügbar. Hier zahlen sich langjährige Beziehungen zwischen Erzeugern, Zwischenhändlern und den Inhabern der Online-Shops aus, wie die Bewältigung des Corona-Ansturms gezeigt hat. Nicht nur die Lieferbetriebe, auch die eher anonymen Grosshändler mit ihren langfristigen -und auch in schwierigen Zeiten – gehegten Lieferantenkontakten haben die kurzfristige Steigerung um 100% ermöglicht.

Die Abwicklung einer Bestellung ist nicht trivial – eine begrenzte Menge eines Produktes zeigt sich in Bestell- und Lieferbeschränkungen. Viele Artikel haben einen strikten Zeitbezug. Eigene Kartoffeln reichen nicht ewig. Wie werden die Einkaufspreise nächste Woche sein? Haben wir genug Fahrer um die Bestellung zuzustellen? Reichen die Kisten? Sind alle Kolleg*innen die packen fit?

Im komplexen Geflecht der Lebensmitelherstellung übernehmen die „kleinen“ Lieferberiebe zunehmend auch die Rolle eines „Lebensmittelberaters“. Im Sinne von „was die im Sortiment hat, das passt schon“ – mit Blick auf Ökologie, Gesundheit oder Ethik. Es ist nicht immer einfach, all diese Aspekte beim (Ein)Kauf eines Produktes im Blick zu behalten.

Deshalb eröffnet sich ein fairer Online-Lebensmitelhandel auch nicht mal so nebenbei. Nicht nur dass die Abwicklung einer Bestellung von -guten- Lebensmitteln was anderes ist als der eines Buches (Analogien rein zufällig 😉 ) – auch der Einkauf und die Bewertung der Erzeugung kostet Zeit und Herzblut.

Warum schreiben wir das? Wir im PCG-Team freuen uns über jeden Neukunden! Da aber die Technik obige Aspekte nur sehr begrenzt abdecken kann, sollte es immer jemand im Betrieb geben der sich um diese Punkte – Einkauf und Abwicklung- kümmert und sie mit voller Brust „lebt“! Auch wenn Ihr uns für unsere Dienste bezahlt – wir sind ein Team und müssen uns gegenseitig unterstützen. Eine solche Zusammenarbeit zahlt sich immer nur langfristig aus.

Wir alle, Support, Entwicklung und Management des PCG-Teams möchten die kleinteilige, vielfältige Art der Lebensmitelerzeugung und des Handels unterstützen. Auch wenn dies bedeutet, eine grosse Anzahl von „Sonderfällen“ berücksichtigen zu müssen. „Passt scho“, wie die Bayern sagen 😉

Nachtrag Datenschutz / Newsletter

Nachtrag zu unserer DSGVO-Serie

Politik

Es ist ruhig geworden nach der ersten Aufregung. Zwar ist das gut, wenn man an den oft sinnlosen Aktivismus denkt (gut das Ihr Eure Shops nicht gleich abgeschaltet habt), aber eher nicht so gut, wenn man an die Gewöhnung an schlechte Datenschutzerklärungen denkt. Oft wird die DSGVO auch als Bürokratiemonster verurteilt, was unserem allgemeinem Wunsch nach Datenschutz andererseits aber nicht förderlich ist. Nach wie vor nehmen es viele nicht ernst und verwenden z.B.  (leider auch von Euch Lesern) Tracker, ohne die Einhaltung der Regeln zu hinterfragen.

Haben wir zu viel Wichtigeres zu tun?

DSGVO bei uns

Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Ökobox-Online haben über 84% zugestimmt. Einige habe es wohl vergessen, zwei Anwender wollten einen eigenen Vertrag…der ist aber nicht so ausführlich und niemals so aktuell wie unser Vorschlag; zudem ist die Aktualisierung unklar und zeitaufwändig.

Wir haben unsere interne Prozessliste und auch die Dokumentation weiter vervollständigt (Anwender können die z.B. zum Anwendertreffen einsehen). Mittlerweile haben wir auch mit allen unseren Zulieferern einen sinnvollen und gültigen AV Vertrag.

Weitere Anwender sind auf unser Datenschutz-konformes und vor allem vereinfachendes Google-Tracking-Plugin umgestiegen – wir haben dies mittlerweile auch um die e-Commerce Kennzahlen erweitert.

Wie bekomme ich Neukunden in den Newsletter?

Bei der Neumeldung in den Shop ist der Kunde nun aufgefordert, den Haken für den Newsletter aktiv zu setzen. Das „vergessen“ die Kunden natürlich öfters. Was tun?

Naturgemäß befinden wir uns im Online Shop in einer Grauzone, was das Zusenden von Emails betrifft. Solange der Inhalt eindeutig mit dem Kauf – oder in unserem Fall- mit einem Abo zu tun hat, und es sich ausschließlich um unser eigenes Geschäft bzw. Produkte handelt, sollte eine Einwilligung des Kunden unterstellt werden können. Auch auf das „berechtigte Interesse“ im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden könnte man sich berufen. Wenn das auch so in der Datenschutzerklärung beschrieben ist, sollte man die Kundin auch ohne eine explizite Newsletter-Einwilligung anschreiben dürfen.

Anders ist es, wenn das Abo beendet ist oder der Kunde explizit kündigt – hier bietet es sich an, bei der Bearbeitung der Kündigung explizit nach einer weiteren Erlaubnis zu fragen.

Man könnte also auch das Häckchen anders beschriften:  „Ich erlaube die Zusendung von gelegentlichen Werbenachrichten in eigener Sache auch nach Abwicklung des Kaufes oder dem Ende meines Abo’s“.

Die obige Argumentation liegt nahe, und wird auch in verschiedenen Publikationen so dargestellt. Da es aber leider in dieser Sache noch keine eindeutige Rechtsauslegung gibt, obliegt Euch die Entscheidung:

a) Möchte  ich mehr Kunden erreichen und folge obiger Argumentation? -> Option im Admin Bereich einschalten.

b) Ich bleibe bei der strikten Lösung.

Wie überzeuge ich Kunden, doch den Newsletter zu empfangen?

Was tun wenn die Abonnentenzahlen nun eingebrochen sind? Mit einem Platzhalter für transaktionale Nachrichten vom Shop, der eingeblendet wird, wenn eine Empfänger keine Werbeerlaubnis erteilt hat, kann man versuchen, ihn doch noch zum Empfänger zu machen.  Mit Hilfe der Variable %Zustimmung% im Text kann der Empfänger dies mit einem Klick erledigen.

Natürlich kann diese Variable auch zum Einholen eines „vergessenen“ Double-Opt-In verwendet werden (also einer zweifachen Bestätigung des Empfängers) – aber: nur kein Aktionismus – siehe oben.

Disclaimer: Wir können und wollen hier keine Rechtsberatung sein – dies ist lediglich unsere nach bestem Wissen geschilderte Vorgehensweise. Die natürlich schon aus Raumgründen unvollständig ist. Wenn Ihr selber Anregungen habt, z.B. von Eurem Haus-Juristen, schreibt einen Kommentar!

EU Bio

Ok, ganz angenommen ist die Änderung der EU-Öko-Verordnung noch nicht – aber das wird wohl kommen (es war wohl eine knappe Abstimung, und, nun ja, 2021 ist angepeilt – da kann noch viel passieren). Zwar ist (EU-) „Bio“ nun strenger gefasst als  bisher; als Verbraucher hätte ich mir aber doch schon in jedem Fall echte messbare Kriterien gewünscht – schließlich gibt es die ja auch (natürlich auf ganz anderem Niveau) für konventionelles Grünzeug. Es geht hierbei um die Haftung – oder Kennzeichnung- wenn nebenan ein konventionelles Feld ist.

Aber es war ein langer Kampf um die aktuelle Fassung – und wenn die wirklich umgesetzt wird, ist es tatsächlich ein guter weiterer Schritt zu mehr Klarheit (Herkunft), Diversität (Saatgut-Regelung).

Egal, Bio bleibt Bio, und wer noch sicherer gehen möchte, schaut im Shop auf die Logo’s der Anbauverbände.
SZ und andere Quellen.