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Bildungsoffensive

Ein Lieferservice mit Abo-Service und Shopanbindung ist ein komplexes Geschäftsmodell, das gut geschulte Mitarbeiter:innen voraussetzt. Deswegen haben wir dieses Jahr Fernlehrgänge über einen Zeitraum von Februar bis November konzipiert, die in die Software schrittweise einführen bzw. Themen vertiefen.

Die großen Überschriften zu diesen Fernlehrgängen (Infos hier) sind:
PCG Mechaniker ++++ Artikelmanager ++++ Ökobox.

Der große Vorteil ist, das über den genannten Zeitraum eine feste Gruppe zusammen geschult wird. Es erfordert zwar eine gewisse Vorarbeit der Themen, aber das ist immer mit Gewinn für die tägliche Arbeit mit der Software verbunden, die sofort einsetzbar ist.

Momentan sind noch einige wenige Anmeldungen möglich. Es geht bald los – also bitte nicht zögern und Bettina kontaktieren (support(at) pcgaertner.de).

Wer gerne die Schulungsangebote der Weiling Akademie in Lonsee (Charly) bzw. online (Bob) nutzen möchte, das sind die Themen:

* PC Gärtner I (Di, 21.02.2023) und II (Mi, 22.02.2023) - mit Charly Firsching in Präsenz, jeweils 9:15 Uhr bis 16:45 Uhr in Lonsee

* PCG live CMS & Warenwirtschaft (Fr, 24.03.2023, virtuell, 10- 12 Uhr) - mit Bob Schulze
* Online Shops mit dem PC Gärtner (Fr, 27.11.2023, virtuell, 10- 12 Uhr) - mit Bob Schulze

Die Anmeldung erfolgt über die Weiling Akademie.

Was ist Inhalt der Schulungen -> Darum gehts!

Ein Wertgutschein als Marketing- und Verkaufsinstrument

Wertgutscheine lassen sich im PC Gärtner einrichten, ausgeben und sind von den Kund:innen einlösbar – und unterscheiden sich von Rabattgutscheinen. Um diesen Unterschied und die Möglichkeiten soll es in diesem Blog ansatzweise gehen.

Erworbene Wertgutscheine können von Kunden wie ein Zahlungsmittel genutzt werden. Sie enthalten einen Code und einen Wert, der als Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen verwendet werden kann. Ein Wertgutschein kann von jedem beliebigen Kunden, aber nur mit dem jeweiligen dazugehörigen Gutscheincode eingelöst werden.

Wertgutscheine können im Rahmen von Marketingmaßnahmen zu besonderen Anlässen oder Feiertagen optisch ansprechend an Kunden verkauft werden. Die Einlösung eines Wertgutscheins durch Kunden entspricht dem Rückkauf des Wertgutscheins durch den Betrieb. Ein solcher Wertgutschein kann auch eine Alternative zur Gutschrift sein.

Wir wollen hier aber auch auf den Unterschied zwischen Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen hinweisen:

  • Wertgutscheine sind ein Zahlungsmittel – wie Barzahlung, Bankeinzug oder Überweisung – und enthalten ein absolutes Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen. Deshalb wird deren Verwendung auch auf einem eigenen internen Konto verfolgt.
  • Rabattgutscheine sind absolute oder relative Preisnachlässe, die nur im Bezug auf eine Bestellung und die dazugehörige Rechnung gewährt werden. Rabatte lassen sich über Ökobox-Online und den PCGärtner bereits seit 2020 durch Gutscheine gewähren.

Die vier PCG Apps im Play-Store

Der Block 3 beim gerade stattgefundenen PCG Anwendertreffen ’23 war auch den Apps der PC Gärtner Welt gewidmet. Diese sind aktualisiert jetzt im Android Play-Store und warten auf Installation durch Euch!

Um gleich alle vier Apps im Blick zu haben: gebt einfach „PCG“ in das Suchfeld und wenn ihr dort auf PC Gärtner GmbH klickt, erscheinen alle vier.

Für die Neuerungen in den Apps verweisen wir noch mal auf den Blogbeitrag vom Oktober bzw. auf die Möglichkeit, die Blöcke vom PCG Anwendertreffen ’23 zeitnah käuflich zu erwerben. Dieser Nachkauf geht per Mail an support(at)pcgaertner.de.

Aus dem Vortrag
Aus dem Vortrag im Block 3.

Gut zu wissen: Bestellungen einer Liefertour anzeigen/verschieben

Heute geht es um zwei Tipps von uns, die für das Management von Liefertouren hilfreich sind:

(1) Alle Bestellungen auf einer Liefertour anzeigen

In der Auftragsbearbeitung lassen sich jetzt alle Bestellungen mit Namen und Adressen der Kundinnen und Kunden anzeigen, die mit der aktuell ausgewählten Bestellung auf derselben konkreten Liefertour liegen. Auf diese Weise lässt sich zügig prüfen, wenn beispielsweise beim Ausliefern ein Artikel vermisst wird oder zu viel im Lieferwagen herumliegt.

Hier der Link zur Anleitung auf unserer Dokumentationsplattform (nach Login).

(2) Tour teilen: Bestellungen von einer konkreten Liefertour einmalig auf eine andere Liefertour verschieben

Wenn beispielsweise unerwartet mehr oder weniger Bestellungen in einer Woche vorliegen oder ein Fahrzeug, ein Fahrer oder eine Fahrerin ausfällt, lässt sich in der Auftragsbearbeitung eine Bestellung im Einzelfall auf eine andere konkrete Liefertour verschieben – ohne dabei die Lieferadresse allgemein auf eine andere Liefertour verschieben zu müssen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden lassen sich sofort per Email benachrichtigen.

Und hier der Link zur Anleitung auf unserer Dokumentationsplattform (nach Login).

Danke für Eure zahlreiche Teilnahme

Das PCG Anwendertreffen 2023 fand wieder hybrid, also live und online, statt und wir freuen uns sehr, dass beide Formate gut von den Betrieben angenommen wurden.

Besprochen wurden Themen rund um die Kundenbetreuung, die Warenwirtschaft, die zahlreichen Apps im PCG Universum und den online Shop. In einem separaten Raum konnten parallel PLU Waagen und MDE Geräte im Einsatz gesehen und besprochen werden.

Das Tagungshotel Wildbad hat das alles kulinarisch gut unterstützt und auch ein großes Kaminzimmer für die Abendgestaltung zur Verfügung gestellt. Einige der Teilnehmenden nutzten eine Pause, um die historische Altstadt von Rothenburg zu erkunden. All das hat sich sehr gelohnt.

Eine Fotodokumentation steht auf der Termine-Seite von www.pcgartner.de zur Verfügung.

PCG Anwendertreffen & Schulungen

Bald ist es wieder soweit: Wir treffen uns im Wildbad Rothenburg zum PC Gärtner Anwendertreffen 2023. Bitte notiert Euch den 25.- bis 27. Januar 2023. Wir werden -wie in 2022- das tolle Ambiente im und um das ehemalige Kurhaus nutzen. Für die Abendstunden steht uns das Kaminzimmer zur Verfügung. Möglichkeiten für Spaziergänge an der malerischen Tauber bieten sich zwischen den einzelnen Modulen am Tag oder am späten Nachmittag. Die Altstadt von Rothenburg ist über eine Treppe in 10 Minuten erreichbar. Auch das lohnt sich.

Zur Frage, ob wir ein hybrides oder präsentes Treffen gestalten sollen, erreichte Euch als PCG Kunden vor kurzem im PCG Forum eine Umfrage. Diese bitten wir per Klick auf den Umfragelink zu beantworten. Das geht wirklich schnell.

Wir möchten auf jeden Fall noch auf unsere Schulungen im PCG Universum hinweisen, die bei der Weiling Akademie im Oktober und November stattfinden. Bitte achtet darauf: die Schulungen sind in Präsenz (bei Charly) bzw. virtuell (bei Bob).

* PC Gärtner I (Mi, 02.11.2022) und II (Do, 03.11.2022) - mit Charly Firsching in Präsenz, jeweils 9:15 Uhr bis 16:45 Uhr in Coesfeld
* Online Shops mit dem PC Gärtner (Fr, 28.10.2022, virtuell, 10- 12 Uhr- mit Bob Schulze)

Die Anmeldungen sind direkt über die Weiling Akademie.
Ihr wollt wissen, was die Themen sind: Das findet Ihr hier.

Abgemahnt!

Abmahnungen kann es für alles Mögliche geben: Verstöße gegen das Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht, gegen den Verbraucherschutz oder weil Vorgaben für den Online-Handel nicht eingehalten wurden.

Wir haben uns immer mehr Regeln auferlegt, um das Online Shopping sicher und bequem zu machen. Diese Regeln sind aber zunächst nur Gesetze. Um sie durchzusetzen muss jemand klagen – oder damit drohen.

Das ist bei uns der normale Weg damit diese Gesetze auch wirksam werden. Und klar, das ebnet den Weg für das Geschäftsmodell der Abmahner. Vielleicht ist das im der ganzen Corona-Aufregung untergegangen: aber in 2020 hat der Bundestag dieses Geschäftsmodell endlich etwas ausgebremst. Trotzdem ist das Thema für uns natürlich nicht vom Tisch. Neben den Abmahnern gibt es aber auch eine Vielzahl an „Helfern“, die auch mit dieser Thematik verdienen wollen.

Damit möchte ich nun nicht allen Rechtsanwälten , Verbraucherschutzvereinen oder Datenschutzbeauftragten vorwerfen, die Gesetze zum Geldverdienen zu missbrauchen. Man kann aber durchaus an der Rechnung und dem Umfang der Dienstleistung erkennen, ob es wirklich eine Hilfe sein soll oder ob der Text-Umfang nur den Preis rechtfertigen soll.

Nicht jedermann darf in all diesen Fällen einfach abmahnen; meist muss er/sie in irgendweiner Form „betroffen“ und eine Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. So kann z.B. ein Verbraucher nicht wegen falscher Produktauszeichnung klagen; gegen eine Datenschutzverletzung aber schon. Er/sie kann sich aber immer Rechtsbeistand holen, aber auch Konstrukte wie Verbraucherverbände und Behörden sind möglich. Ebenso wie bei den Helfern kann man an der Art der Abmahnung erkennen, ob der Abmahner zu Freund oder Feind gehört (Kosten, Fristen, Formulierungen) .

Wir hatten verschiedene Fälle schon unter unseren Anwendern. Deshalb hier ein paar Informationen zum Umgang damit. Wie immer ist das meine Meinung, die keine verbindliche Rechtsinformation darstellt 😉

Falsche oder fehlerhafte Produktinformationen

Dies ist der häufigste Fall; die Abmahnkosten varrieren zwischen 100€ und mehreren 1000€. Bei 100€ sollte man sich bedanken und den Fehler beseitigen. Andernseits, bei größeren Beträgen lohnt es sich möglicherweise, mit einem Rechtsbeistand die Rechtmässigkeit der Einwendung zu prüfen. Und es gibt genügend Optionen von Versicherungen bis zu Mitgliedschaften um sich gegen sowas abzusichern.

Bsp. für Abmahnungen: Alkoholika sind für den Gesetzgeber nicht „bekömmlich“ (komisch eigentlich), „Zuckerfrei“ obwohl doch Fruchtzucker drin ist, Artikel, die die Hersteller als „wohltuend“ empfinden….das aber wohl gar nicht so ist.

Die Produktinfos, die zur Abmahnung geführt haben, sollten natürlich behoben werden – und zwar nicht nur beim eigenen Betrieb. In unseren Shops werden >70% aller Produkte von gemeinsamen Quellen bezogen – dort müssen die Daten schnellstmöglich korrigiert werden. In unserem Fall ist das oft Datanature (dort gibt es ein Wiki-System zur Benachrichtigung der Datenlieferanten) , oder Ecoinform. Gern kann diese Info immer auch an uns gehen – wir haben schon gelegentlich bestimmte Angaben für viele Nutzer gleichzeitig korrigiert oder geben diese auch an die Datenbanken weiter.

(Eine proaktive Überwachungsfunktion aller Texte basierend auf Signalwörtern ist übrigens in Arbeit)

Marken- und Urheberrechte

Software um kopierte Bilder aufzuspüren wird immer besser – so werden mitunter auch heute noch Bilder aufgespürt, die schon vor langer Zeit in unserem Ökobox-Pool gelandet waren. Nochmal, weil wir es immer wieder erleben: Bilder dürfen nur mit Einverständnis des Urhebers auf der eigenen Webseite verwendet werden – das sollten auch alle Mitarbeiter wissen! Gleiches gilt übrigens auch für Texte.

Seit einiger Zeit werden auch die EU-Herkunftskennzeichen kontrolliert – oft von lokalen Behörden (Freund), aber gelegentlich auch vom Inhaber der Kennzeichen („Mozarella“). Im Adminbereich des Shops gibt es übrigens Mittel, betreffende Begriffe zu überwachen.

Datenschutz

Neuerdings trudeln bei unseren Anwendern auch immer wieder häufiger Abmahnungen aus Datenschutzgründen ein. Es gibt einige ziemlich einfach zu findende Gründe auf den Webseiten, was auch ambitionierte Hobby-Scripter in Versuchung führt. Es handelt sich dabei meist um Elemente der Webseite, welche von einem Dienst abgerufen werden, der nicht unter Eurer Kontrolle steht – oft sind das Fonts, Scripte zum Tracking oder gar die unprofessionell eingebundenen Scripte zur Cookie-Abfrage selber (die es oft genug nicht braucht….aber das ist ein anderes Thema).

„Unter Eurer Kontrolle“ ist dabei aber der wichtige Punkt: Auch der Shop ist nämlich per Script eingebunden – von unseren Servern. Wegen des DSGVO-Auftragsvertrages den wir geschlossen haben (Oder nicht? Kontrolliert dies bitte im Adminbereich->Status!), sind diese Daten aber unter Eurer Kontrolle – und damit kein Grund zur Sorge für den Besucher Eurer Seiten, oder gar für eine Abmahnung! Um übereifrige Abmahner etwas auszubremsen, kann man dies durchaus in der eigenen Datenschutzerklärung erwähnen – muss man aber nicht. Übrigens kann man solche AV Verträge auch mit dem Hoster oder sogar Google abschließen (obwohl letzteres umstritten ist).

Software-Lücken

Nicht nur bei uns kommen mitunter Aufforderungen an, etwas zu Zahlen um Sicherheitslücken nicht zu veröffentlichen. Tatsächlich ist diese Form der sanften Erpressung oft günstiger als umfangreiche Datenschutz-Untersuchungen einer Webseite (die wir für den Shop gelegentlich auch beauftragen). Im Gegensatz zu oben erwähnten Abmahnungen macht dies aber die Webseiten meist tatsächlich sicherer – sofern die Fehler auch bewertet und behoben werden. Denn wenn der „White Hat“ dies nicht gefunden hätte, ist die Wahrscheinlichkeit dass ein „Black Hat“ dies erkennt – und ausnutzt.

Pool

Die Abwehr und die Beschäftigung mit den Folgen kostet Zeit, Nerven und Geld. Um letzteren Schmerz etwas zu mildern und auch um die Gemeinschaft zu stärken (z.B. das Probleme parallel bei allen Anwendern behoben/behandelt werden) hatte Erhard vor einigen Jahren einen Pool ins Gespräch gebracht. Das Interesse war begrenzt. Ich wollte es hier nur nochmal erwähnen 😉 Sinnvoll erscheint es mir , und bei der Vielzahl der Anwender wäre es vllt. auch organisatorisch und finanziell nicht so schwierig.

Meet the Team: Andi

Heute lernen wir Andi besser kennen 🙂

„Ich heiße Andrea von der Brelie, bin 27 Jahre jung und seit letztem Jahr im PCG Supportteam.
Zusammen mit meinen Kollegen versuche ich euch zu unterstützen und eure Fragen und Anliegen bestmöglich zu beantworten. In meinen Aufgabenbereichen liegen noch die Lizenzverwaltung, Organisation und mit anderen Kollegen zusammen die Homepage Gestaltung.

Etwas zu meinem beruflichen Werdegang und wie ich zum Software Support kam:
Nach meinem Quali 2015 habe ich eine 3 jährige Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten absolviert. Anschließend habe ich in mehreren Arztpraxen gearbeitet und dort die verschiedenen Arztinformationssysteme, d.h. Softwareprogramme kennen gelernt.

Und so fing auch mein Weg in den Software Support an.
Bei Software Umstellungen in den Arztpraxen durfte ich in Zusammenarbeit mit der IT der Software den Prozess unterstützen und mit steuern. Bis mich dann eine dieser Firmen angesprochen hat, ob ich denn nicht gerne bei ihnen im Software Support arbeiten möchte. Gesagt getan, ich habe mich ohne lange zu zögern entschieden und würde es immer wieder tun!

Geboren und aufgewachsen bin ich im schönen Freising nahe München und genieße hier die Mischung aus Stadt und Land.
Freising ist auch nicht weit weg von Erhard´s schönem Naturgarten in Meilendorf wo ich auch schon des öfteren zu Besuch kommen durfte.
Meine Freizeit verbringe ich gerne viel in der Natur und gehe wandern mit meinem Hund. Ich bin sportlich aktiv und liebe eigentliche jede Art von Sport, im Winter gehe ich auch gerne mal snowboarden.“

esst.bio: App für (fast) alle

Seit einiger Zeit gibt es esst.bio – eine Webseite und eine App für die Shops im PCG Universum.

Wir haben länger gegrübelt, ob und wie eine App sinnvoll in unsere Infrastruktur eingebaut werden kann – so dass die Endkunden auch einen extra Nutzen davon haben. Schließlich sollten die Webseiten selber ja responsive (also Handytauglich) sein. Und natürlich auch der Online Shop, der oft eingebettet ist, manchmal aber auch tief in die Webseite integriert ist. Warum also noch einen weiteren Aufwand betreiben und eine App bauen (lassen)?

Eine App ist ein wenig näher am Kunden. Manche legen sich vielleicht einen „Shortcut“ zu einer Webseite im Handy an und erlauben auch den Zugriff per Push-Nachricht. Üblich ist das aber gerade beim Browser nicht, oft ist der Zugang über eine App aus den offiziellen App-Store einfacher.

Damit sind auch die hauptsächlichen Vorteile genannt: als Kunde ist man „schneller“ im Shop und bekommt relevante Infos (z.B. über aktualisierte Abobestellungen oder den Auslieferungsstatus) direkt aufs Handy.

Eine Kundin lädt sich die App aus dem App Store, verbindet sich einmalig mit „ihrem“ Lieferbetrieb und meldet sich mit den Kundendaten an. Wenn man nach einer Anmeldung „drin bleibt“, ist es von da an immer nur noch ein Klick um zum Abo oder der aktuellen Lieferung.

Für den Liefer-Betrieb erhöht sich die Kundenbindung; auch eine Marketing-Ansprache direkt an App-Kunden ist möglich. Sicher sind auch einige Kundengruppen per App leichter zu erreichen.

Alle teilnehmenden Betriebe finden sich also initial unter dem Schirm von esst.bio. Das erhöht die Sichtbarkeit in den App-Stores und verringert natürlich die Aufwände für die Wartung und Weiterentwicklung. Zudem planen wir auch etwas Werbung, um potentielle Neukunden über diese Webseite und App auf über Möglichkeiten zur Lieferung von Bio- und regionalen Produkten im Abo hinzuweisen.

Wie beschrieben muss die Webseite brauchbar für ein Handy sein. Ist dies nicht der Fall, kann man die App auch direkt auf den (responsiven) Online Shop konfigurieren. Das funktioniert auch für ältere WebSites und benötigt nur etwas Absprache.

Wer allerdings eine individuell auf den Betrieb zugeschnittene App sucht (oder nicht ausschließlich im Bio-Bereich unterwegs ist), ist vllt. bei Winkler-Software gut aufgehoben. Auch dort wird eine App mit der öffentlichen PCG Schnittstelle entwickelt und ist bereits verschiedentlich im Einsatz. Hierbei ist auch eine neue Benutzeroberfläche entstanden.

Google Play Store
App im Google Play Store
Apple App Store
App im Apple App Store

Neues in Inventur- und Kommissionier-App

Die Inventur-App hat etliche Updates bekommen, die wir Euch gerne vorstellen wollen:

  • Es gibt nun eine neue einheitliche Sortierfunktion für die Listen – und zwar nach Regalen bzw. alphabetisch oder nummerisch sortiert.
  • Weiterhin steht nun eine offline Bedienung der Live-Inventur zur Verfügung – und zwar durch erstmaligen Download der Daten. Das hat den Vorteil, dass kein Wlan notwendig ist beim Neuladen der Preislisten und es ist insgesamt schneller und einfacher bedienbar.
  • Als dritten Punkt ist der neue Aufbau der Live-Inventur bezüglich Preisliste und Artikel bzw. Artikel und Inventurliste hervorzuheben.
  • Die Darstellung des PCG Bestands ist nun auch verbessert. Dabei geht es um die bereits erfasste Menge und auch die neue Menge.

Und nun zu den Neuigkeiten der Kommissionier-App:

  • Auch hier gibt es eine neue Sortierfunktionen für die Auflistung der Artikel und die wäre: „nach Regalreihenfolge und Nummer“.
  • Insgesamt wurde die Kommisionier-App mit bestehenden Inventur-Funktionen „verheiratet„, d.h. während dem Kommissionieren kann man jetzt gleich Bestellungen für Artikel aufgeben oder den Bestand erfassen.
  • Es gibt neuerdings außerdem einen „geändert-Reiter“ um nochmal nachzuvollziehen, was eigentlich geändert wurde.