Gesetzesänderung bei den Grundpreiseinheiten ab 28.05.2022

Grundpreiseinheit

In PCG Programmversionen seit Februar 2022 steht die Einheit „100g“ nicht mehr als Grundpreiseinheit zur Verfügung. Beim Updaten des PCGärtners wurde beziehungsweise wird sie bei Artikeln, denen sie als Grundpreis zugeordnet war, durch die Einheit „1 kg“ ersetzt und entsprechend umgerechnet, um den Änderungen in der Preisangabenverordnung PAngV zum 28.05.2022 nachzukommen. Wenn bei einigen der Artikel als Grundpreiseinheit weiterhin „100g“ zugeordnet ist, empfehlen wir das Update des PCGärtners, statt die zugeordneten Grundpreiseinheiten manuell zu ändern.

Der gesetzlich in der Preisangabenverordnung vorgeschriebene Grundpreis soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, muss deutlich sichtbar dem Produkt zugeordnet sein, aber darf nicht größer dargestellt werden als der Verkaufspreis, und wird als Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgezeichnet. Die üblichen Mengeneinheiten sind kg, Liter, Meter, Quadratmeter oder Stück. Die Angabe des Grundpreises ist nicht notwendig, wenn er identisch mit dem Endpreis ist, oder bei Mengen unter 10 g oder 10 ml.

Dieser Blogartikel ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Für mehr und genauere Infos bitte selber im Netz suchen.