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Gut zu wissen: Änderungen an Artikeleigenschaften aufzeichnen und anzeigen

Beispielsweise bei den beliebten Erdbeeren gibt es übers Jahr sich ändernde Einkaufs- und Verkaufspreise. Aber nicht nur das. Auch Herkunft, Hersteller, Regionalität, Verbände können sich ändern.
Betriebe, die mit dem PC Gärtner mit lizensierter Warenwirtschaft arbeiten, können sich im Artikelmanager eine Änderungshistorie dieser wichtigen Artikeleigenschaften anzeigen lassen. Um die Änderungsdaten zu sammeln wird dazu die Automatikfunktion „History ArtikelInfos“ eingerichtet.

Zusätzlich gibt es weitere neue Automatikfunktionen für die Warenwirtschaft, um betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Bedarfsvorschau für die Ökobox automatisch berechnen zu lassen.

Neue Waagen-Schnittstellen

Zwei neue Waagen-Schnittstellen erleichern das Arbeiten mit zahlreichen Mettler-Waagen, die entweder portable (auf Märkten; Siehe vorangestelltes Kürzel „b“ für Basic) oder stationär (als Thekenwage) betrieben werden. Das PC Gärtner Waagenmodul interagiert dabei auf spezifische und jeweils unterschiedlich Art mit diesen Schnittstellen – und zwar zum Vorteil für die Betriebe. Voraussetzung für das Beschreiben der Waagen über die Schnittstellen ist der Anschluss der Waage per Ethernet oder kabellos per WLAN.

Im folgenden werden diese Interaktionen für beide Schnittstellen kurz beschrieben. Bei Interesse an der Einrichtung dieser Schnittstellen in Eurem Betrieb meldet Euch bitte beim Support oder bei Simon.

(1) Schnittstelle ScaleKey (portabel, z.B. bDrive, bplus, Skipper 5000, Skipper 7000, bPro, bTwin, bMobile):

  • Das Waagen-Modul unterstützt dabei das Beschreiben der Waagen mit den PLU-Daten, Warengruppen, MWST-Sätzen und VerkäuferInnen.
  • Sehr vorteilhaft ist, dass das Ganze im Verbund möglich ist, d. h. alle Waagen, die eingerichtet sind, könnten gleichzeitig beschrieben werden.

(2) Schnittstelle TransUC3 (für stationäre Waagen wie UC und Freshbase):

  • Auch hier können wie bei ScaleKey die  PLU-Daten, Warengruppen, MWST-Sätzen und VerkäuferInnen auf die Waage im Verbund geschrieben werden.
  • Im Unterschied zu der ScaleKey-Schnittstelle können hier aber auch die Waagen vom Waagenmodul ausgelesen werden und erfordern keine Aktion mehr auf der Waage. Die Waage muss natürlich angeschaltet sein.

Zum PCG Anwendertreffen 2023 in Rothenburg war das bereits Thema in der Präsentation. Bitte kommt auf uns zu.

Gut zu wissen: Individuelle Listenansichten erstellen und speichern

Zum Beispiel im Bereich der Preislisten lassen sich im PC Gärtner Listen und Tabellen individuell erstellen und damit auf das im jeweiligen Anwendungsfall Wesentliche reduzieren und fokusieren. Und damit dieser Fokus auch morgen oder nächste Woche noch vorhanden ist, können diese individuell zurechtgeschobenen Listen unter passenden Namen als z.B. „Staffelpreise“ als Vorlage abgespeichert werden.

Dieses Feature gibt es auch für andere Bereiche des PC Gärtner und neue kommen hinzu.
Insgesamt stellen die individuellen Listenansichten eine große Arbeitserleichterung im täglichen Betrieb dar und lohnen sich eingerichtet zu werden.

Bildungsoffensive

Ein Lieferservice mit Abo-Service und Shopanbindung ist ein komplexes Geschäftsmodell, das gut geschulte Mitarbeiter:innen voraussetzt. Deswegen haben wir dieses Jahr Fernlehrgänge über einen Zeitraum von Februar bis November konzipiert, die in die Software schrittweise einführen bzw. Themen vertiefen.

Die großen Überschriften zu diesen Fernlehrgängen (Infos hier) sind:
PCG Mechaniker ++++ Artikelmanager ++++ Ökobox.

Der große Vorteil ist, das über den genannten Zeitraum eine feste Gruppe zusammen geschult wird. Es erfordert zwar eine gewisse Vorarbeit der Themen, aber das ist immer mit Gewinn für die tägliche Arbeit mit der Software verbunden, die sofort einsetzbar ist.

Momentan sind noch einige wenige Anmeldungen möglich. Es geht bald los – also bitte nicht zögern und Bettina kontaktieren (support(at) pcgaertner.de).

Wer gerne die Schulungsangebote der Weiling Akademie in Lonsee (Charly) bzw. online (Bob) nutzen möchte, das sind die Themen:

* PC Gärtner I (Di, 21.02.2023) und II (Mi, 22.02.2023) - mit Charly Firsching in Präsenz, jeweils 9:15 Uhr bis 16:45 Uhr in Lonsee

* PCG live CMS & Warenwirtschaft (Fr, 24.03.2023, virtuell, 10- 12 Uhr) - mit Bob Schulze
* Online Shops mit dem PC Gärtner (Fr, 27.11.2023, virtuell, 10- 12 Uhr) - mit Bob Schulze

Die Anmeldung erfolgt über die Weiling Akademie.

Was ist Inhalt der Schulungen -> Darum gehts!

Ein Wertgutschein als Marketing- und Verkaufsinstrument

Wertgutscheine lassen sich im PC Gärtner einrichten, ausgeben und sind von den Kund:innen einlösbar – und unterscheiden sich von Rabattgutscheinen. Um diesen Unterschied und die Möglichkeiten soll es in diesem Blog ansatzweise gehen.

Erworbene Wertgutscheine können von Kunden wie ein Zahlungsmittel genutzt werden. Sie enthalten einen Code und einen Wert, der als Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen verwendet werden kann. Ein Wertgutschein kann von jedem beliebigen Kunden, aber nur mit dem jeweiligen dazugehörigen Gutscheincode eingelöst werden.

Wertgutscheine können im Rahmen von Marketingmaßnahmen zu besonderen Anlässen oder Feiertagen optisch ansprechend an Kunden verkauft werden. Die Einlösung eines Wertgutscheins durch Kunden entspricht dem Rückkauf des Wertgutscheins durch den Betrieb. Ein solcher Wertgutschein kann auch eine Alternative zur Gutschrift sein.

Wir wollen hier aber auch auf den Unterschied zwischen Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen hinweisen:

  • Wertgutscheine sind ein Zahlungsmittel – wie Barzahlung, Bankeinzug oder Überweisung – und enthalten ein absolutes Guthaben zur Bezahlung von Rechnungen. Deshalb wird deren Verwendung auch auf einem eigenen internen Konto verfolgt.
  • Rabattgutscheine sind absolute oder relative Preisnachlässe, die nur im Bezug auf eine Bestellung und die dazugehörige Rechnung gewährt werden. Rabatte lassen sich über Ökobox-Online und den PCGärtner bereits seit 2020 durch Gutscheine gewähren.

Die vier PCG Apps im Play-Store

Der Block 3 beim gerade stattgefundenen PCG Anwendertreffen ’23 war auch den Apps der PC Gärtner Welt gewidmet. Diese sind aktualisiert jetzt im Android Play-Store und warten auf Installation durch Euch!

Um gleich alle vier Apps im Blick zu haben: gebt einfach „PCG“ in das Suchfeld und wenn ihr dort auf PC Gärtner GmbH klickt, erscheinen alle vier.

Für die Neuerungen in den Apps verweisen wir noch mal auf den Blogbeitrag vom Oktober bzw. auf die Möglichkeit, die Blöcke vom PCG Anwendertreffen ’23 zeitnah käuflich zu erwerben. Dieser Nachkauf geht per Mail an support(at)pcgaertner.de.

Aus dem Vortrag
Aus dem Vortrag im Block 3.

Gut zu wissen: Bestellungen einer Liefertour anzeigen/verschieben

Heute geht es um zwei Tipps von uns, die für das Management von Liefertouren hilfreich sind:

(1) Alle Bestellungen auf einer Liefertour anzeigen

In der Auftragsbearbeitung lassen sich jetzt alle Bestellungen mit Namen und Adressen der Kundinnen und Kunden anzeigen, die mit der aktuell ausgewählten Bestellung auf derselben konkreten Liefertour liegen. Auf diese Weise lässt sich zügig prüfen, wenn beispielsweise beim Ausliefern ein Artikel vermisst wird oder zu viel im Lieferwagen herumliegt.

Hier der Link zur Anleitung auf unserer Dokumentationsplattform (nach Login).

(2) Tour teilen: Bestellungen von einer konkreten Liefertour einmalig auf eine andere Liefertour verschieben

Wenn beispielsweise unerwartet mehr oder weniger Bestellungen in einer Woche vorliegen oder ein Fahrzeug, ein Fahrer oder eine Fahrerin ausfällt, lässt sich in der Auftragsbearbeitung eine Bestellung im Einzelfall auf eine andere konkrete Liefertour verschieben – ohne dabei die Lieferadresse allgemein auf eine andere Liefertour verschieben zu müssen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden lassen sich sofort per Email benachrichtigen.

Und hier der Link zur Anleitung auf unserer Dokumentationsplattform (nach Login).

Danke für Eure zahlreiche Teilnahme

Das PCG Anwendertreffen 2023 fand wieder hybrid, also live und online, statt und wir freuen uns sehr, dass beide Formate gut von den Betrieben angenommen wurden.

Besprochen wurden Themen rund um die Kundenbetreuung, die Warenwirtschaft, die zahlreichen Apps im PCG Universum und den online Shop. In einem separaten Raum konnten parallel PLU Waagen und MDE Geräte im Einsatz gesehen und besprochen werden.

Das Tagungshotel Wildbad hat das alles kulinarisch gut unterstützt und auch ein großes Kaminzimmer für die Abendgestaltung zur Verfügung gestellt. Einige der Teilnehmenden nutzten eine Pause, um die historische Altstadt von Rothenburg zu erkunden. All das hat sich sehr gelohnt.

Eine Fotodokumentation steht auf der Termine-Seite von www.pcgartner.de zur Verfügung.

PCG Anwendertreffen & Schulungen

Bald ist es wieder soweit: Wir treffen uns im Wildbad Rothenburg zum PC Gärtner Anwendertreffen 2023. Bitte notiert Euch den 25.- bis 27. Januar 2023. Wir werden -wie in 2022- das tolle Ambiente im und um das ehemalige Kurhaus nutzen. Für die Abendstunden steht uns das Kaminzimmer zur Verfügung. Möglichkeiten für Spaziergänge an der malerischen Tauber bieten sich zwischen den einzelnen Modulen am Tag oder am späten Nachmittag. Die Altstadt von Rothenburg ist über eine Treppe in 10 Minuten erreichbar. Auch das lohnt sich.

Zur Frage, ob wir ein hybrides oder präsentes Treffen gestalten sollen, erreichte Euch als PCG Kunden vor kurzem im PCG Forum eine Umfrage. Diese bitten wir per Klick auf den Umfragelink zu beantworten. Das geht wirklich schnell.

Wir möchten auf jeden Fall noch auf unsere Schulungen im PCG Universum hinweisen, die bei der Weiling Akademie im Oktober und November stattfinden. Bitte achtet darauf: die Schulungen sind in Präsenz (bei Charly) bzw. virtuell (bei Bob).

* PC Gärtner I (Mi, 02.11.2022) und II (Do, 03.11.2022) - mit Charly Firsching in Präsenz, jeweils 9:15 Uhr bis 16:45 Uhr in Coesfeld
* Online Shops mit dem PC Gärtner (Fr, 28.10.2022, virtuell, 10- 12 Uhr- mit Bob Schulze)

Die Anmeldungen sind direkt über die Weiling Akademie.
Ihr wollt wissen, was die Themen sind: Das findet Ihr hier.

Abgemahnt!

Abmahnungen kann es für alles Mögliche geben: Verstöße gegen das Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht, gegen den Verbraucherschutz oder weil Vorgaben für den Online-Handel nicht eingehalten wurden.

Wir haben uns immer mehr Regeln auferlegt, um das Online Shopping sicher und bequem zu machen. Diese Regeln sind aber zunächst nur Gesetze. Um sie durchzusetzen muss jemand klagen – oder damit drohen.

Das ist bei uns der normale Weg damit diese Gesetze auch wirksam werden. Und klar, das ebnet den Weg für das Geschäftsmodell der Abmahner. Vielleicht ist das im der ganzen Corona-Aufregung untergegangen: aber in 2020 hat der Bundestag dieses Geschäftsmodell endlich etwas ausgebremst. Trotzdem ist das Thema für uns natürlich nicht vom Tisch. Neben den Abmahnern gibt es aber auch eine Vielzahl an „Helfern“, die auch mit dieser Thematik verdienen wollen.

Damit möchte ich nun nicht allen Rechtsanwälten , Verbraucherschutzvereinen oder Datenschutzbeauftragten vorwerfen, die Gesetze zum Geldverdienen zu missbrauchen. Man kann aber durchaus an der Rechnung und dem Umfang der Dienstleistung erkennen, ob es wirklich eine Hilfe sein soll oder ob der Text-Umfang nur den Preis rechtfertigen soll.

Nicht jedermann darf in all diesen Fällen einfach abmahnen; meist muss er/sie in irgendweiner Form „betroffen“ und eine Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. So kann z.B. ein Verbraucher nicht wegen falscher Produktauszeichnung klagen; gegen eine Datenschutzverletzung aber schon. Er/sie kann sich aber immer Rechtsbeistand holen, aber auch Konstrukte wie Verbraucherverbände und Behörden sind möglich. Ebenso wie bei den Helfern kann man an der Art der Abmahnung erkennen, ob der Abmahner zu Freund oder Feind gehört (Kosten, Fristen, Formulierungen) .

Wir hatten verschiedene Fälle schon unter unseren Anwendern. Deshalb hier ein paar Informationen zum Umgang damit. Wie immer ist das meine Meinung, die keine verbindliche Rechtsinformation darstellt 😉

Falsche oder fehlerhafte Produktinformationen

Dies ist der häufigste Fall; die Abmahnkosten varrieren zwischen 100€ und mehreren 1000€. Bei 100€ sollte man sich bedanken und den Fehler beseitigen. Andernseits, bei größeren Beträgen lohnt es sich möglicherweise, mit einem Rechtsbeistand die Rechtmässigkeit der Einwendung zu prüfen. Und es gibt genügend Optionen von Versicherungen bis zu Mitgliedschaften um sich gegen sowas abzusichern.

Bsp. für Abmahnungen: Alkoholika sind für den Gesetzgeber nicht „bekömmlich“ (komisch eigentlich), „Zuckerfrei“ obwohl doch Fruchtzucker drin ist, Artikel, die die Hersteller als „wohltuend“ empfinden….das aber wohl gar nicht so ist.

Die Produktinfos, die zur Abmahnung geführt haben, sollten natürlich behoben werden – und zwar nicht nur beim eigenen Betrieb. In unseren Shops werden >70% aller Produkte von gemeinsamen Quellen bezogen – dort müssen die Daten schnellstmöglich korrigiert werden. In unserem Fall ist das oft Datanature (dort gibt es ein Wiki-System zur Benachrichtigung der Datenlieferanten) , oder Ecoinform. Gern kann diese Info immer auch an uns gehen – wir haben schon gelegentlich bestimmte Angaben für viele Nutzer gleichzeitig korrigiert oder geben diese auch an die Datenbanken weiter.

(Eine proaktive Überwachungsfunktion aller Texte basierend auf Signalwörtern ist übrigens in Arbeit)

Marken- und Urheberrechte

Software um kopierte Bilder aufzuspüren wird immer besser – so werden mitunter auch heute noch Bilder aufgespürt, die schon vor langer Zeit in unserem Ökobox-Pool gelandet waren. Nochmal, weil wir es immer wieder erleben: Bilder dürfen nur mit Einverständnis des Urhebers auf der eigenen Webseite verwendet werden – das sollten auch alle Mitarbeiter wissen! Gleiches gilt übrigens auch für Texte.

Seit einiger Zeit werden auch die EU-Herkunftskennzeichen kontrolliert – oft von lokalen Behörden (Freund), aber gelegentlich auch vom Inhaber der Kennzeichen („Mozarella“). Im Adminbereich des Shops gibt es übrigens Mittel, betreffende Begriffe zu überwachen.

Datenschutz

Neuerdings trudeln bei unseren Anwendern auch immer wieder häufiger Abmahnungen aus Datenschutzgründen ein. Es gibt einige ziemlich einfach zu findende Gründe auf den Webseiten, was auch ambitionierte Hobby-Scripter in Versuchung führt. Es handelt sich dabei meist um Elemente der Webseite, welche von einem Dienst abgerufen werden, der nicht unter Eurer Kontrolle steht – oft sind das Fonts, Scripte zum Tracking oder gar die unprofessionell eingebundenen Scripte zur Cookie-Abfrage selber (die es oft genug nicht braucht….aber das ist ein anderes Thema).

„Unter Eurer Kontrolle“ ist dabei aber der wichtige Punkt: Auch der Shop ist nämlich per Script eingebunden – von unseren Servern. Wegen des DSGVO-Auftragsvertrages den wir geschlossen haben (Oder nicht? Kontrolliert dies bitte im Adminbereich->Status!), sind diese Daten aber unter Eurer Kontrolle – und damit kein Grund zur Sorge für den Besucher Eurer Seiten, oder gar für eine Abmahnung! Um übereifrige Abmahner etwas auszubremsen, kann man dies durchaus in der eigenen Datenschutzerklärung erwähnen – muss man aber nicht. Übrigens kann man solche AV Verträge auch mit dem Hoster oder sogar Google abschließen (obwohl letzteres umstritten ist).

Software-Lücken

Nicht nur bei uns kommen mitunter Aufforderungen an, etwas zu Zahlen um Sicherheitslücken nicht zu veröffentlichen. Tatsächlich ist diese Form der sanften Erpressung oft günstiger als umfangreiche Datenschutz-Untersuchungen einer Webseite (die wir für den Shop gelegentlich auch beauftragen). Im Gegensatz zu oben erwähnten Abmahnungen macht dies aber die Webseiten meist tatsächlich sicherer – sofern die Fehler auch bewertet und behoben werden. Denn wenn der „White Hat“ dies nicht gefunden hätte, ist die Wahrscheinlichkeit dass ein „Black Hat“ dies erkennt – und ausnutzt.

Pool

Die Abwehr und die Beschäftigung mit den Folgen kostet Zeit, Nerven und Geld. Um letzteren Schmerz etwas zu mildern und auch um die Gemeinschaft zu stärken (z.B. das Probleme parallel bei allen Anwendern behoben/behandelt werden) hatte Erhard vor einigen Jahren einen Pool ins Gespräch gebracht. Das Interesse war begrenzt. Ich wollte es hier nur nochmal erwähnen 😉 Sinnvoll erscheint es mir , und bei der Vielzahl der Anwender wäre es vllt. auch organisatorisch und finanziell nicht so schwierig.