Entwickler News #2 / 19

Viel Arbeit ist in den letzten Wochen in „unsichtbare“ Dinge wie Ladegeschwindigkeit oder Hochverfügbarkeit geflossen. Aber auch Funktionalität ist hinzugekommen!

(Übrigens: schon unsere Stellenanzeige gelesen?)

Erweiterung der Suche

Wo war gleich nochmal die Eingabe der Lieferpausen?
Abgehakt auf der Wunschliste für die Such-Komponente ist nun endlich auch die Suche nach Shop-Funktionen, diese erscheinen bei einem Treffer noch über den Artikeln. Ggf. müssen dazu einige Komponenten-Schalter angepasst werden oder auch das Design – näheres im Trello. Ausprobiert werden kann es auf alle Fälle im Standard-Template-Shop: dort sind alle Funktionen verfügbar. (Der Standard- Template-Shop ist immer im Admin-Bereich unter Entwickler zu erreichen).

Kalender

Schon vor einiger Zeit ist im Shop2016 die Kalenderansicht der Liefertermine hinzugekommen. Neben der Terminauswahl können da auch weitere Bestellungen für den gleichen Tag sehen oder alternative (noch nicht zugewiesene) Touren ausgewählt werden. Die Ansicht kann mit einem Schalter eingeschaltet werden (wie üblich auch testweise per Eingabe im Suchfeld). Einige Designs benötigen etwas finetuning, im Standard-Template-Design ist diese Ansicht voreingestellt.

Schöner Scrollen

Gerade beim Einbau des Shops in Designs mit einem höherem Header tritt das Problem auf, dass man bei Blättern in der Artikelliste (besonders bei kleinen Bildschirmen) oft wieder etwas herunter scrollen muss. Eine neue Funktion in der Shop-Komponente merkt sich nun die „beste“ Position und scrollt dann automatisch – die Browser optimieren das weiterhin, dadurch wird die Bewegung durch das Angebot im Shop viel ruhiger. In Verbindung mit einer unten „angebundenen“ Fußzeile stört nun selbst ein großer Header nicht mehr bei der Darstellung auf einem Handy.

Schöner schreiben

Kürzlich sind neue Variablen hinzugekommen, die z.B. in Texten für Emails verwendet werden können. Variablen sind mit % umschlossene Begriffe, die beim Versand oder der Anzeige mit realen Werten ausgetauscht werden. So wird %Vorname% mit dem Vornamen der Empfängerin oder des angemeldeten Benutzers ausgetauscht, oder %Liefertag% mit dem (typischen) Wochentag der zugewiesenen Liefertour.

Manche Variablen können eine Nummer enthalten, und so z.B. auf einen Artikel verweisen: %Artikel.123.Bild% wird das Bild des Artikels mit der Nummer 123 einblenden und %Artikel.123.Preis% den Preis.

Die Liste der möglichen Variablen kann im PCG (z.B. in der Anschreibenverwaltung) oder im Shop bei der Eingabe von Textbausteinen oder der Inhalte abgerufen werden.

Übrigens können auch Textbausteine mit Variablen wiederum als Variable angesprochen werden: %ph.mailtrailer% würde den gleichnamigen Textbaustein einblenden.

Um den Umgang mit HTML zu vermeiden, akzeptieren mittlerweile viele Eingabefelder, bei denen Informationen für den Shop hinterlegt werden können, eine einfache Markierungssprache, wir nennen dies Wiki-Syntax. Mit wenigen Regeln kann so ein Text erstellt werden, der sowohl vom Menschen gut zu lesen ist, aber auch im Web-Umfeld passend formatiert werden kann: so wird z.B. __Fettschrift__ zu Fettschrift oder [https://pcgteam.eu|zum PCG-Team] wird ein HTML-Link zum PCG-Team.

Die Beschränkung auf wenige wichtige Formatierfunktionen verringert Fehlermöglichkeiten und erzeugt in den meist auch ein einheitlicheres Erscheinungsbild. Letzteres kann in Absprache mit dem Haus-Designer auch angepasst werden.

Mitarbeiter gesucht!

Mitarbeiter für den Kundensupport, w/m/RGB/vegan/flexi

Wir bauen Software für regionale Lebensmitel-Online Händler und selbstvermarktende Erzeuger , meist im Biobereich. Für unser mitlerweile umfangreiches System aus Software und Online-Dienstleistungen suchen wir Deine Hilfe in der Kundenbetreuung.

Dazu wirst Du zunächst unser Team und unser System kennenlernen und dann als Teil unseres Support-Teams Anfragen unserer Kunden per Telefon oder Email beantworten.

Der Schwerpunkt Deiner Arbeit wird im Bereich unseres Internet-Angebotes sein.

  • Festanstellung
  • Teilzeit 50%
  • Arbeitszeiten nach Absprache im Team
  • Die Kollegen unseres Teams arbeiten typischerweise von zu Hause
  • Einarbeitung in Dresden und Freising

Im Fokus: Warenkorb

Unsere Shops sollen so sein wie es alle im Internet erwarten – doch ein Betrieb, der regelmäßig liefert, kann seinen Kunden mehr Service bieten. So wurde aus dem Shop eine Spezialanwendung. Im Rahmen dieser Serie wollen wir einige Bausteine davon näher vorstellen.

Einen Artikel suchen >> Die Menge angeben >> Am Ende die Bestellung absenden. So ist es meist bei Online-Shops und auch bei uns. Doch die Warenkorb-Komponente versteckt dabei eine Menge an komplexen Vorgängen.

Lebendiger Inhalt

Der Warenkorb in unserem System ist etwas von längerer Lebensdauer – oft ist er sogar beim ersten Besuch schon gefüllt – mit den aus einem Abo resultierenden Produkten. Und nach dem Absenden ist er nicht unbedingt „weg“, sondern steht weiterhin für Änderungen zur Verfügung – bis zum Bestellschluss. Dementsprechend muss er auch nach Tagen noch den richtigen Inhalt zeigen – auch wenn schon durch die Mitarbeiter im Betrieb verändert wurde. Durch das System könnten auch Sortimente bereits in Einzelprodukte zerlegt worden sein und so die Positionen der Bestellung verändern. Gelegentlich kann es sogar vorkommen, dass ein Artikel nicht mehr verfügbar ist – auch das muss leicht erkennbar sein.

Bestellschlüsse

Apropos Bestellschluss: der ist nicht unbedingt für alle Artikel gleich. Nicht selten sind manche Produkte schon vor dem allgemeinen Torschluss nicht mehr veränderbar, weil sie z.B. von Partnerbetrieben zugeliefert werden. Das ist natürlich von der Liefertour abhängig, auf der diese Bestellung zugestellt wird. Andere Artikel sind für Veränderungen gesperrt, z.B. wenn es sich um aufwändig Hergestelltes handelt, wie Fleischpakete. In so einem Fall kann es auch sein, dass die gesamte Lieferung nicht mehr stornierbar ist.

Artikel und Sortimente, Rezepte und Pakete

Sortimente -der Inhalt von Aboboxen- kann aufgelöst („geplant“) oder nicht vorliegen (Sortimente in weiter Zukunft sind oft noch nicht geplant). Wenn möglich, zeigen wir dies vollkommen transparent im Warenkorb, evtluell auch gruppiert nach dem Sortiment. Rezepte oder Geschenkpakete sind andere Formen von gruppierten Produkten, die wahlweise im Paket oder einzeln bestellbar sind.

Abos

Für Sortimente oder Einzelartikel können Abos abgeschlossen werden – diese Information ist natürlich auch im Warenkorb zu sehen. Insbesondere ist es hilfreich zu erkennen, wenn ein neues Abo im Rahmen dieser Bestellung hinzukommt oder bald abläuft. Mittlerweile sind auch Änderungen an Abobestellungen weit in der Zukunft möglich.

Mindestbestellwerte, Abverkauf, Maximalmengen.

Die Artikelmengen können auch direkt im Warenkorb verändert werden. Wie an anderen Stellen im Shop müssen wir auch hier auf mögliche Mengenbeschränkungen achten. Mindestmengen können nicht nur für Artikel gelten, sondern auch für Artikelgruppen. Und Produkte im Abverkauf können nicht ewig im Warenkorb eines Kunden „blockiert“ werden.

Vorbestellungen, mehrere Warenkörbe

Um die Bestellung für den Kunden zu vereinfachen, können durchaus auch Produkte für verschiedene Termine ausgewählt werden, so entstehen im Rahmen einer Sitzung mitunter mehrere Warenkörbe, die dann auch zu den verschiedenen Terminen im Kalender angezeigt werden.

Rabatt-Anzeige, Gutscheine, Notizen und Bestellung mit einem Klick runden die Funktionen ab.

Entwickler-Info #01 / 19

Wir haben weiter an der einfachen Integration unseres Shop-Scriptes in beliebige Webseiten und CMS’se gearbeitet. Es wurden eine Vielzahl von Problemen mit Apples skurrilen Praktiken beim Cookie Management, mit CORS oder auch Konflikte beim Nebeneinander verschiedener Script-Versionen gelöst. Die neue Version client1.js baut auf ein gekapseltes jQuery3 und kann CSS in den verrücktesten Homepage-Baukasten injizieren.

Standard-Template aufrufen oder einbauen

Passend dazu haben wir auch die Code-Editoren im Backend verbessert. Ein Einbau des Standard-Shops inkl. der Stil-Anpassungen kann oft in wenigen Stunden nur mit Bordmitteln erfolgen. Wenn man keine groben Fehler macht ist das Ergebnis trotzdem responsive und stimmig. Der Einbau des Standard Templates ist jetzt mit wenigen Schritten erledigt:

  • Script einbetten
  • Ein <div>-Element als Platzhalter vorsehen
  • Mit dem Stil-Editor Farben und Stile anpassen
  • Den erzeugten CSS Code im Backend hinterlegen
  • ggf. weiteres Finetuning am CSS in Bezug auf die einbettende Webseite
  • Einige wenige Einstellungen am PCG System vornehmen

Wenn dies geschafft ist, kann man die Webseite mit vielen weiteren Ideen ausbauen.

Bilder via Backend

Um Abstimmungsaufwand zu verringern, können Bilder – insbesondere für Navigationsebenen- jetzt auch direkt vom Backend des Shops engespielt werden. Dabei hilft auch ein FTP-Browser im Entwicklerbereich.

Neue Komponenten-Schalter

Wie immer sind neue Optionen an den Komponenten hinzugekommen; u.a. mehr Möglichkeiten zur Bilder-Beeinflussung. Bei neuen Projekten bitte immer die Übersichtsseite der Komponenten „scannen“, dort sind alle Optionen auch aufgelistet.

Ehrliches Tracking

Im Nachgang der DSGVO-Aufregung haben mich viele angesprochen, doch ihre Datenschutzerklärung (DSE) „mal anzuschauen“ oder gar zu erstellen. Ich habe das meist abgelehnt. Denn was da rausgekommen wäre, wäre meist nicht im Sinne der Auftraggeber gewesen.

Dabei bin ich großer Fan der DSGVO. Dieses Dokument versucht unsere Grundrechte im Web mit halbwegs verständlichen und praktikablen Regeln umzusetzen. Das kann nur im Rahmen der EU gelingen – eigentlich müssten sich alle Länder unserer „freiheitlichen westlichen“ Welt dem anschliessen. Klingt zunächst mal etwas philosophisch, vielleicht wird das weiter unten klarer.

Nun helfe ich auch vielen Online-Shops beim Verkaufen: Wir stellen die Technik bereit, programmieren Webseiten und ja, wir helfen auch beim Tracking. Wir brauchen Tracking um passgenaue Werbung zu machen. Eine Zwickmühle.

Kurzer Auflug in die Technik

Früher meinten wir mit „Tracking“ ein wenig Log-File-Analyse: mit welchen Browsern werden die verschiedenen Seiten meines WebSites besucht, wann kommen die Besucher, wo verweilt sie am längsten, welche Dateien brauchen am längsten zum Laden usw. Die hohe Schule war es die Klick-Pfade durch die Webseiten zu erkennen. So richtig viel für Marketing kann man mit solchen Informationen allerdings nicht anfangen, auch wenn manche DSE von diesen Details überquellen.

Heute jedoch bauen wir Tracking-Scripte in die Webseiten ein, die diese Funktion ausführen: „Sende Info an [Werbe-Dienstleister]: Individuum X12522739123 hat gerade die Webseite XYZ bei mir angesehen“.

Diese Information über X12522739123 bekommt ein großer Werbedienstleister, z.B. Google, nun von sehr vielen WebSites. Da wir Google & Co ja auch auf Knien bitten, unsere Webseiten gut sichtbar in ihren Index aufzunehmen, weiß Google auch sehr genau was der Inhalt dieser Seiten ist. D.h. Google weiß wie es im Kopf (vielleicht auch im Körper) von X12522739123 aussieht.

Deshalb kann Google auch recht gut abschätzen, auf welche Werbeeinblendungen -und auf welchen Webseiten- X12522739123 denn reagieren wird. Sie haben diese Zusammenhänge dort dann in Form von Schlagworten (AdWords) vereinfacht, um die wir uns dann auf dem Marktplatz balgen.

Und wenn X12522739123 dann tatsächlich auf die vorhergesagte Anzeige klickt – dann haben wir der künstlichen Intelligenz wieder was beigebracht (und auch wenn wir nicht reagieren).

Die gigantischen Fortschritte bei der KI in den letzten Jahren sind hauptsächlich auf diese Trainingsdaten zurückzuführen.

Steht in der Datenschutzerklärung…

In der Datenschutzerklärung müsste deshalb -leicht verständlich, so wie vorgeschrieben- stehen:

„Wir leiten die Information über Ihren Besuch bei uns zeitnah und so detailreich wie es Ihr Browser zulässt an Facebook, Google, Instagram und einige Werbenetzwerke weiter. „Klingt vielleicht ungewöhnlich, aber in der Regel ist genau das gemeint. Gemäß DSGVO ist das auch möglich und erlaubt: mit X12522739123 kann man nicht auf das Indiviuum schliessen (Schutz der persönlichen Daten), und das wir für unsere Produkte/Dienste werben wollen ist unser „berechtigtes Interesse“ (DSGVO-Sprech). Man kann zudem ein gewisses Tracking zu Werbezwecken annehmen, wenn man eine e-Commerce-Webseite besucht. Weiter müsste es also heißen:

„Unser berechtigtes Interesse ist, das die Künstliche Intelligenz unseres Werbedienstleisters soviel wie möglich über Sie lernt, damit wir sie wiedererkennen, wenn Sie auf anderen Webseiten Werbung sehen oder etwas im Internet suchen, was sie auch bei uns bekommen könnten.

Warum schreibt keiner diese klaren Worte? Es gibt sicher viele, die die hier geschilderten Zusammenhänge nicht verstanden haben und auf irgendwelche DSE-Generatoren verfallen sind. Andere haben einen Rechtsanwalt beauftragt hat, der hat „berechtiges Interesse“ an absoluter Rechtssicherheit und demzufolge an einem langen, teuren Text.

Vielleicht schreibt das aber auch keiner, weil er spürt, dass er in das Recht auf Selbstbestimmung des Besuchers eingreift? Schließlich ist nicht klar, ob der Besucher möchte, das er auf anderen Webseiten erkannt wird, nur weil er gerade bei mir im Laden war. Oder ob er es gut findet, das bei Google ein digitaler Zwilling X12522739123 gepflegt wird. Vielleicht hat sie auch gar keine Lust, ihren digitalen Zwilling bei Google aktiv zu pflegen (ja, das geht!).

Aber auch da hat die DSGVO den Ausweg des „opt-out“ vorgeschlagen:

„Wenn Sie das nicht möchten, können Sie gern auf den Besuch bei uns verzichten“

Nur blöd, wenn man dann schon auf der Seite ist….also besser:

„Wenn Sie das nicht möchten, haben Sie wahrscheinlich die allererste Abfrage beim Besuch unserer Webseite entsprechend beantwortet und wären gar nicht bis zu diesem Text gelangt.“

Diese allererste Abfrage wäre ein Popup mit dem oben formulierten ehrlichem Text. Nicht ganz einfach zu bauen und natürlich etwas schockierend für den Besucher. Stattdessen kommen überall diese albernen Cookie-Abfragen, die meist unsinnig und irreführend sind. Oft ist sogar beim Einblenden dieses Hinweises oder beim Lesen der DSE das o.g. Tracking Script längst zum Einsatz gekommen.

Ehrlich wäre es also, oben angedeutete Formulierungen zu verwenden und sich etwas Mühe beim Einbau der „Opt-Out“-Abfrage zu geben.

Mit wem werbetreibe ich’s?

Zudem muss man sich die Frage beantworten, ob der Werbepartner wirklich der Richtige ist. Ist das Profil X12522739123 dort sicher? Wird es wirklich nicht mit eine echten Menschen verknüpft? Werden wirklich keine persönlichenDaten erfasst/gespeichert/verarbeitet? Kann der echte X12522739123 dies Beeinflussen, Löschen, wenigstens einsehen?

„Falls Sie Mitglied im XYZ-Netzwerk sind, wird unser Werbepartner Ihre Besuchsinformationen bei uns mit Ihrem Profil verknüpfen.“

Die DSGVO hat auch hier einen Vorschlag: Ich kann mit dem Bearbeiter der Daten einen Datenverarbeitungs-Vertrag eingehen (sog. AV-Vertrag). Der besagt in Kürze: „Ich habe den Partner geprüft, ihn für gut befunden, er hält sich an die DSGVO, wir teilen uns sogar die Risiken bei Fehlern der Datenverarbeitung, sollte mal etwas passieren.“ Mir fallen spontan einige große Namen ein, wo ich das eher nicht behaupten würde.

Aber sofern keine „persönlichen Daten“ weitergegeben werden, braucht man keinen AV und keine Erwähnung in der DSE. Deshalb wird in den Texten gern und lang auf der Definition dieser Daten rumgeritten. Zur Verwirrung? Nicht nur o.g. Scripte, schon der Abruf der Script-Dateien hinterlässt einen Fussabruck von X12522739123, den die künstliche Intelligenz sehr gut verwerten kann. Ist nun ein Fussabdruck persönlich? Wenn man weiss wem der Schuh gehört, schon 😉 .

Ethik

So, nun wissen wir was falsch läuft, aber wie machen wir es richtig? Wenn wir denken auf die Maschinerie von Google & Co angewiesen zu sein (zugegeben, das sind wir oft), sollten wir dies wenigstens ehrlich und un-verklausuliert in unsere DSE schreiben. Evtl. mit einer Entschuldigung:

„Leider könnte ein Tracking bereits erfolgt sein. Sie können dies bei unserem Parner … auf folgende Weise löschen…“

Zum anderen kann man versuchen, den Besucher wenigstens ein wenig aus der Schusslinie der KI zu nehmen. Wir versuchen das, indem wir, z.B. bei Google die öffentliche Programmierschnittstelle nutzen, um ausgewählte Informationen über den Besucher – also z.B. nicht das das „X12522739123“, sondern die Herkunft des Klicks aus einer Kampagne, die besuchte Seite und den Zeitpunkt zu übermitteln (die „utm’s„).

„Wir verwenden Google Analytics, vermeiden aber mit technischen Mitteln die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten.“

Aber das kann man auch weglassen, es werden ja wirklich keine persönlichen Daten (egal welcher Definition) übertragen . Und damit brauchts auch keinen „Opt-Out“ mehr.

Ich denke aus den oben gezeigten Bausteinen kann sich nun jeder einen ehrlichen Absatz bzgl. des Trackings für seine DSE bauen. So haben wir wenigstens versucht, unsere Besucher aufzuklären. Eine übersichtliche und ehrliche DSE kann durchaus einen Besucher zum Kunden machen. Denn mit nur wenig Übung kann man schon beim Überfliegen der DSE erkennen, ob der Laden den Datenschutz wirklich ernstnimmt oder ob da nur irgendein Blabla steht.

— Bob

Nachsatz 1: Ich bin kein Rechtsanwalt, das ist alles hier nur meine fundierte (;-) ) Meinung.

Nachsatz 2: Ich habe hier meist Google als möglichen Werbedienstleister genannt – die können es einfach am Besten. Ich bin auch ein großer Fan von deren Technologien und muss Google sogar einige gute Punkte im Ethik-Bereich zustehen, selbst bei der DSE haben sie sich Mühe gegeben. Aber natürlich kann in diesem Zusammenhang „Google“ mit „Facebook“, „Instagram“, „Twitter“, „Microsoft“, etc. ausgetauscht werden.

Nachsatz 3: Es ging mir hier um das von Web-Programmierern und Werbeagenturen „bewusst“ eingesetzte Tracking – wenn man WebSites genauer untersucht, gibt es bei sehr vielen noch Tracking „aus Versehen“ durch falsch oder zumindest unbedacht eingesetzte Tools diverser Anbieter. I.d.R. wird damit klar die DSGVO verletzt.

Pishermen’s Friend: KI

Die Veröffentlichung der privaten Daten von Prominenten sollte uns eine gute Erinnerung an die Vorsätze sein, die wir alle zum Jahreswechsel hatten. Aber nicht das hat mich motiviert diesen Beitrag zu schreiben, sondern einige Phishing-Mails die ich -vermutlich- von Euch bekommen habe. Auch Ihr seid prominent!

Ich, prominent? Von mir will keiner was.

Das ist leider zu kurz gedacht. In nahezu Allem, was durch Eure Mailboxen oder Facebooknachrichten geht, sind auch Informationen über andere dabei – und wenn es nur die Email-Adresse ist. Viele von Euch Lesern betreuen auch Kunden – da gehört der Schutz dieser Daten nicht nur zum Anstand, sondern ist auch fürs Geschäft lebensnotwendig.

Na dann erfährt der Bösewicht eben die Emailadressen der anderen. Was kann er schon damit anstellen?

Na er kann sie schon mal anschreiben! In der Email standen Namen, ging es um Bestellungen, war eine Rechnung enthalten? Alles wunderbare Anknüpfungspunkte für Phishing.

Phishing?

Damit ist -sehr verkürzt- das Ausnehmen von Dummen gemeint.

Ähem, ich? Was will der eigentlich, wenn er mich abgephisht hat?

Am Ende immer Geld. Und dazu braucht der Phisher Zugang zum Computer oder dem Handy. Den hat er wenn er dich dazu bringt, das Du ihm ein Programm installierst. Für den Fernzugriff sozusagen.

Klar, um meine Banking-App zu verwenden!

Das wäre eine Idee – aber das ist eher aufwändig und hinterlässt zu viele Spuren. Leichter ist es die Festplatte zu verschlüsseln um Lösegeld zu erpressen. Es muss aber gar nicht dieser sofortige Super-Gau sein – naheliegend ist, den Computer nach weiteren Email-Adressen und damit neuen potentiellen Opfern auszuspähen. Dazu kann man ein Progrämmchen hinzuinstallieren, was Passwörter von Tastatureingaben mitschreibt. Gern werden gekaperte Computer auch weiter vermietet – gegen Geld.

Wer mietet denn sowas?

Wenn man viele neue Phishing Emails versenden will (sagen wir paar 10000), und das so tun möchte, dass die Spuren nicht nachvollziehbar sind, der braucht viele Computer. Einen Angriff auf große Institutionen macht man besser auch nicht mit dem eigenen Computer. Oder sich Bitcoins berechnen zu lassen…Ist Dein Computer auch manchmal so seltsam beschäftigt, wenn Du gerade nichts dran tust?

Hm ja, weiß nicht. Was muss ich denn tun, um nicht zu den Dummen zu gehören?

Regel 1: Halte all Deine Software aktuell! Auf allen Computern oder Handies! Auch vermeintlich nie ins Internet kommende Computer, wenn da ein Netzwerkkabel dran ist oder es einen USB Anschluss gibt. Wenn die Software diese Update-Kontrolle nicht selber macht (wie moderne Browser oder MS-Office) – kontrolliere es täglich.

Regel 2: Klick niemals unbedacht auf Email-Anhänge sofern Du nicht genau weißt was dann passieren wird. Am besten öffne nur Anhänge wie Bilder oder PDF’s.

Aber das mach ich doch bereits!

Sehr gut. Nun Regel 3: Vertraue auch Emails von Bekannten nicht per se! Sind da neuerdings Anhänge dran? Ist da ein seltsamer Link drin? Frage eventuell zurück. Und nehme die Fragen Deines Computers ernst („Sollen Scripte in diesem Word Dokument ausgeführt werden?“)!

Ist das nicht übertrieben?

Vielleicht, aber es kann viel Ärger ersparen. Zudem werden wir in Zukunft viel mehr sehr richtig gute Fake Mails sehen.

Also gefälschte Emails? Wer schreibt die denn alle?

Ein Computerprogramm, vermutlich sogar auf einem bereits gekaperten Computer. Und es wird sich des neuesten Tricks der Programmierer bedienen: Künstliche Intelligenz.

Boah!

Naja, das klingt etwas dramatisch. Meist meint man damit aber nur „maschinelles Lernen“ und das ist wiederum nur gut gemachte Statistik und Mathematik. Phishing Mails zu machen ist sozusagen das, was man mit KI besonders gut kann: Man entwirft mithilfe der Zusatzinformationen sagen wir 10 Varianten und sendet sie an 10000 Opfer. Die Varianten die besonders gut funktionieren werden dann (automatisiert) weiter entwickelt (das ist der Lerneffekt)…

..und irgendwann ist das Resultat so perfekt, dass auch ich reinfalle.

Genau. Aber wenn Dein Mail-Programm gut gepflegt und aktuell ist, warnt es Dich bestimmt – die gute Seite kennt die Tricks hoffentlich auch.

Na dann, 3 Regeln, das klingt ja überschaubar. Jetzt bin ich sicher.

Regel 4: Wachsam und diszipliniert bleiben, ehrlich bei eigenen Fehlern sein. Computer werden besser neu installiert wenn mal was dubioses passiert ist. Das geht am Besten mit einem Backup, hauptsächlich der Daten. Auf einem Medium, was nicht immer verbunden ist.

Ups, erwischt 🙁

Regel 5: Nicht paranoid werden, wir müssen ja weiterhin unseren Geschäften nachgehen, und wollen das auch unsere Kunden ihre Computer verwenden. Deshalb hilft es jeden Monat 15 Minuten zu investieren, um sich schlau zu machen, was es so alles Neues gibt beim Datenschutz und der Computersicherheit. Und kontrollieren, dass die Mitarbeiter diese Regeln nicht schon wieder vergessen haben. Und über den Fall der Fälle mal nachzudenken…aber das verlangt ja eh die DSGVO.


Es sind natürlich nicht nur diese 5 Regeln, aber es sind einige der wichtigsten. Sorry, wenn dies alles etwas lehrmeisterlich rüberkommt. Aber wir alle hängen am Medium Internet und müssen dafür sorgen, dass es weiter funktioniert. – Bob

Entwickler-Info 12/18

Unter dieser Kategorie Entwickler informieren wir zu Neuerungen und Änderungen am „Werkzeugkasten“ mit denen ein Shop im WebSite eingebaut wird. Diese Neuerungen können, müssen aber nicht in Eure betreuten Websites einfließen. Gelegentlich erwähnen wir auch Fixes für „prominente“ Bugs.

Standard-Template

Zur Ablösung der Amperhof-Shops kann seit einiger Zeit das neue Standard-Template (Shop2016) verwendet werden. Es hat eine vorgegebenes erprobtes Layout (ähnlich dem Amperhof-Modell), ist super-responsive und macht trotzdem von allen neuen Funktionen Gebrauch.
Die Einbindung erfolgt per Script auf nahezu beliebigen Webseiten, notfalls auch dort wo kein Zugriff auf das Template möglich ist . Die Anpassung kann dann per CSS erfolgen. Mit einem interaktiven Stil-Editor können auch schnell Farben und verschiedene Stil-Elemente (Rahmen und Abstände) angepasst werden.

Page & Conversion Tracking

Ein Hinweis dazu hier an dieser Stelle, da diese Aufgaben auch oft bei Euch liegen.

Zunächst empfehlen wir natürlich unser internesdatensparsames und DSGVO-freundlichesGoogle Analytics Modul zu verwenden. Aber bei umfangreichen Installationen, eigener Tracker-Software oder vielen Werbepartnern mag es auch Gründe für den direkten Einbau der Scripte in die Seiten geben.
Hier gibt es das Problem, das nicht jedes Script der verschiedenen Anbieter die in-page Wechsel oder auch die „Conversion“ mitbekommt.
Schon immer kann Script-Code auch im Admin-Bereich des Shops hinterlegt werden. Diese Scripte werden auf allen Seiten ausgeführt, in denen der Shop eingebunden ist. Natürlich kann das Script auch direkt in der Seite geändert werden, trotzdem ist dies eine elegante Möglichkeit, Änderungen schnell auf allen betroffenen Seiten zu platzieren oder eben mal auch schnell eine Id zu ändern. Ganz ähnlich wie beim Google Tag Manager .

Neu sind nun Eingabefelder im Admin-Bereich, die es erlaubten entsprechenden  Code zum Tracking eines Seitenwechsels und einer „Conversion“ zu hinterlegen. Variablen helfen bei der Übergabe der notwendigen Parameter. Details  sind in der Dokumentation zu finden.

Bilder Optimieren

Hin und wieder ist bei den Artikel-Informationen mal ein großes Bild (groß in Bytes) von irgendeiner Quelle dabei (nur bei DATAnatuRe fangen wir das Gröbste ab).  In den individuellen Shops ist die Bildbearbeitung per Shop-Proxy abgeschaltet (durch die Angabe 0,0).

oo-item-image-pi-size=600,600

Wir empfehlen diese Option oo-item -image zu nutzen: so kann sicher gestellt werden, dass die Bildgröße 600×600 Pixel nicht übersteigt. Selbst eine Angabe 1000×1000 reicht aus, um unbedarft hinterlegte Handy-Fotos ohne sichtbare Darstellungsverluste auf ein erträgliches Maß zu stutzen.
Wie üblich lässt sich die Konfiguration an verschiedenen Stellen hinterlegen: Durch Eingabe direkt im Suchfeld (zum Test), im HTML-Code, in der zentralen Javascript-Konfiguration oder im Admin-Bereich.

Nachtrag Datenschutz / Newsletter

Nachtrag zu unserer DSGVO-Serie

Politik

Es ist ruhig geworden nach der ersten Aufregung. Zwar ist das gut, wenn man an den oft sinnlosen Aktivismus denkt (gut das Ihr Eure Shops nicht gleich abgeschaltet habt), aber eher nicht so gut, wenn man an die Gewöhnung an schlechte Datenschutzerklärungen denkt. Oft wird die DSGVO auch als Bürokratiemonster verurteilt, was unserem allgemeinem Wunsch nach Datenschutz andererseits aber nicht förderlich ist. Nach wie vor nehmen es viele nicht ernst und verwenden z.B.  (leider auch von Euch Lesern) Tracker, ohne die Einhaltung der Regeln zu hinterfragen.

Haben wir zu viel Wichtigeres zu tun?

DSGVO bei uns

Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Ökobox-Online haben über 84% zugestimmt. Einige habe es wohl vergessen, zwei Anwender wollten einen eigenen Vertrag…der ist aber nicht so ausführlich und niemals so aktuell wie unser Vorschlag; zudem ist die Aktualisierung unklar und zeitaufwändig.

Wir haben unsere interne Prozessliste und auch die Dokumentation weiter vervollständigt (Anwender können die z.B. zum Anwendertreffen einsehen). Mittlerweile haben wir auch mit allen unseren Zulieferern einen sinnvollen und gültigen AV Vertrag.

Weitere Anwender sind auf unser Datenschutz-konformes und vor allem vereinfachendes Google-Tracking-Plugin umgestiegen – wir haben dies mittlerweile auch um die e-Commerce Kennzahlen erweitert.

Wie bekomme ich Neukunden in den Newsletter?

Bei der Neumeldung in den Shop ist der Kunde nun aufgefordert, den Haken für den Newsletter aktiv zu setzen. Das „vergessen“ die Kunden natürlich öfters. Was tun?

Naturgemäß befinden wir uns im Online Shop in einer Grauzone, was das Zusenden von Emails betrifft. Solange der Inhalt eindeutig mit dem Kauf – oder in unserem Fall- mit einem Abo zu tun hat, und es sich ausschließlich um unser eigenes Geschäft bzw. Produkte handelt, sollte eine Einwilligung des Kunden unterstellt werden können. Auch auf das „berechtigte Interesse“ im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden könnte man sich berufen. Wenn das auch so in der Datenschutzerklärung beschrieben ist, sollte man die Kundin auch ohne eine explizite Newsletter-Einwilligung anschreiben dürfen.

Anders ist es, wenn das Abo beendet ist oder der Kunde explizit kündigt – hier bietet es sich an, bei der Bearbeitung der Kündigung explizit nach einer weiteren Erlaubnis zu fragen.

Man könnte also auch das Häckchen anders beschriften:  „Ich erlaube die Zusendung von gelegentlichen Werbenachrichten in eigener Sache auch nach Abwicklung des Kaufes oder dem Ende meines Abo’s“.

Die obige Argumentation liegt nahe, und wird auch in verschiedenen Publikationen so dargestellt. Da es aber leider in dieser Sache noch keine eindeutige Rechtsauslegung gibt, obliegt Euch die Entscheidung:

a) Möchte  ich mehr Kunden erreichen und folge obiger Argumentation? -> Option im Admin Bereich einschalten.

b) Ich bleibe bei der strikten Lösung.

Wie überzeuge ich Kunden, doch den Newsletter zu empfangen?

Was tun wenn die Abonnentenzahlen nun eingebrochen sind? Mit einem Platzhalter für transaktionale Nachrichten vom Shop, der eingeblendet wird, wenn eine Empfänger keine Werbeerlaubnis erteilt hat, kann man versuchen, ihn doch noch zum Empfänger zu machen.  Mit Hilfe der Variable %Zustimmung% im Text kann der Empfänger dies mit einem Klick erledigen.

Natürlich kann diese Variable auch zum Einholen eines „vergessenen“ Double-Opt-In verwendet werden (also einer zweifachen Bestätigung des Empfängers) – aber: nur kein Aktionismus – siehe oben.

Disclaimer: Wir können und wollen hier keine Rechtsberatung sein – dies ist lediglich unsere nach bestem Wissen geschilderte Vorgehensweise. Die natürlich schon aus Raumgründen unvollständig ist. Wenn Ihr selber Anregungen habt, z.B. von Eurem Haus-Juristen, schreibt einen Kommentar!

Sprachen und Übersetzungen

Kürzlich ist Polnisch als achte Sprache hinzugekommen!
Wird dem System eine neue Sprache hinzufügt, ist es mit der initialen Übersetzung der bis zu  3500 Wortschnipsel oft nicht getan. Deshalb hilft immer mindestens ein Muttersprachler unter den Anwendern bei der genauen Anpassung und langfristigen Pflege – es kommen ja auch immer wieder neue Funktionen hinzu.

So haben wir die internen Übersetzungs-Statistiken jetzt im Admin-Bereich des Shops einsehbar gemacht – damit wird es dem Sprach-Betreuer einfacher gemacht, Korrekturen einzupflegen und sich u.a. auf die am meisten angezeigten Texte zu fokussieren.

Es geht ja auch  nicht nur um die Beschriftung der Buttons und Texte des Shops – ein großer Teil der Informationen auf dem Bildschirm kommt von den Artikeldaten. Hier bietet das PCG System die Möglichkeitet, Artikeldaten auch in verschiedenen Sprachen zu pflegen. Schließlich kann der Shop parallel in verschiedenen Sprachen und für verschiedene Länder betrieben werden. Unter Verwendung von verschiedenen Preislisten und Menüstrukturen ist das sogar trotz verschiedener Preise und Mehrwertsteuersätze möglich.

Dabei helfen auch Werkzeuge für  automatische, regelgesteuerte Übersetzungen von Artikelinformationen oder einzelnen Zeichen.