Nachtrag Datenschutz / Newsletter

Newsletter JA

Nachtrag zu unserer DSGVO-Serie

Politik

Es ist ruhig geworden nach der ersten Aufregung. Zwar ist das gut, wenn man an den oft sinnlosen Aktivismus denkt (gut das Ihr Eure Shops nicht gleich abgeschaltet habt), aber eher nicht so gut, wenn man an die Gewöhnung an schlechte Datenschutzerklärungen denkt. Oft wird die DSGVO auch als Bürokratiemonster verurteilt, was unserem allgemeinem Wunsch nach Datenschutz andererseits aber nicht förderlich ist. Nach wie vor nehmen es viele nicht ernst und verwenden z.B.  (leider auch von Euch Lesern) Tracker, ohne die Einhaltung der Regeln zu hinterfragen.

Haben wir zu viel Wichtigeres zu tun?

DSGVO bei uns

Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Ökobox-Online haben über 84% zugestimmt. Einige habe es wohl vergessen, zwei Anwender wollten einen eigenen Vertrag…der ist aber nicht so ausführlich und niemals so aktuell wie unser Vorschlag; zudem ist die Aktualisierung unklar und zeitaufwändig.

Wir haben unsere interne Prozessliste und auch die Dokumentation weiter vervollständigt (Anwender können die z.B. zum Anwendertreffen einsehen). Mittlerweile haben wir auch mit allen unseren Zulieferern einen sinnvollen und gültigen AV Vertrag.

Weitere Anwender sind auf unser Datenschutz-konformes und vor allem vereinfachendes Google-Tracking-Plugin umgestiegen – wir haben dies mittlerweile auch um die e-Commerce Kennzahlen erweitert.

Wie bekomme ich Neukunden in den Newsletter?

Bei der Neumeldung in den Shop ist der Kunde nun aufgefordert, den Haken für den Newsletter aktiv zu setzen. Das „vergessen“ die Kunden natürlich öfters. Was tun?

Naturgemäß befinden wir uns im Online Shop in einer Grauzone, was das Zusenden von Emails betrifft. Solange der Inhalt eindeutig mit dem Kauf – oder in unserem Fall- mit einem Abo zu tun hat, und es sich ausschließlich um unser eigenes Geschäft bzw. Produkte handelt, sollte eine Einwilligung des Kunden unterstellt werden können. Auch auf das „berechtigte Interesse“ im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden könnte man sich berufen. Wenn das auch so in der Datenschutzerklärung beschrieben ist, sollte man die Kundin auch ohne eine explizite Newsletter-Einwilligung anschreiben dürfen.

Anders ist es, wenn das Abo beendet ist oder der Kunde explizit kündigt – hier bietet es sich an, bei der Bearbeitung der Kündigung explizit nach einer weiteren Erlaubnis zu fragen.

Man könnte also auch das Häckchen anders beschriften:  „Ich erlaube die Zusendung von gelegentlichen Werbenachrichten in eigener Sache auch nach Abwicklung des Kaufes oder dem Ende meines Abo’s“.

Die obige Argumentation liegt nahe, und wird auch in verschiedenen Publikationen so dargestellt. Da es aber leider in dieser Sache noch keine eindeutige Rechtsauslegung gibt, obliegt Euch die Entscheidung:

a) Möchte  ich mehr Kunden erreichen und folge obiger Argumentation? -> Option im Admin Bereich einschalten.

b) Ich bleibe bei der strikten Lösung.

Wie überzeuge ich Kunden, doch den Newsletter zu empfangen?

Was tun wenn die Abonnentenzahlen nun eingebrochen sind? Mit einem Platzhalter für transaktionale Nachrichten vom Shop, der eingeblendet wird, wenn eine Empfänger keine Werbeerlaubnis erteilt hat, kann man versuchen, ihn doch noch zum Empfänger zu machen.  Mit Hilfe der Variable %Zustimmung% im Text kann der Empfänger dies mit einem Klick erledigen.

Natürlich kann diese Variable auch zum Einholen eines „vergessenen“ Double-Opt-In verwendet werden (also einer zweifachen Bestätigung des Empfängers) – aber: nur kein Aktionismus – siehe oben.

Disclaimer: Wir können und wollen hier keine Rechtsberatung sein – dies ist lediglich unsere nach bestem Wissen geschilderte Vorgehensweise. Die natürlich schon aus Raumgründen unvollständig ist. Wenn Ihr selber Anregungen habt, z.B. von Eurem Haus-Juristen, schreibt einen Kommentar!