Die Kassensicherungsverordnung TSE

TSE

Der 1. Oktober 2020 ist ein wichtiger Termin für alle Betriebe mit Ladenmodul, denn dann endet die TSE-Nicht-Beanstandungsfrist. Momentan haben sich einige Bundesländer auf eine Verlängerung bis 31. März 2021 geeinigt und weil da noch Bewegung ist, bitten wir den aktuellen Stand für das Euch betreffende Bundesland online zu suchen.
Für alle noch einmal: TSE steht für Technische Sicherheits Einrichtung, mit der ab dem 1.Januar 2020 alle Kassensysteme ausgerüstet sein müssen.

Wir haben im PC Garten Team bei der Entwicklung auf die stationären TSE-Speicherchips gesetzt. Zum Glück! Denn die alternativen Cloudlösungen haben bisher keine Zulassung erhalten.
Was nun vor uns liegt ist die Einrichtung der TSE-Speicher bei euch. Dazu hatten die Benutzer*innen des Modules alle wichtigen Hinweise per Mail erhalten.
In Kurzform beinhaltet diese Mail wichtige Infos zum USB Speicherchip, zu den Kosten, zur unterschiedlichen Behandlung von Einzelkassen bzw. Betrieben mit mehreren Kassen und zur notwendigen Windows- bzw. Serverversion, die installiert sein muss sowie zum PCG Update.

An die betreffenden Betriebe geht die dringende Bitte, sich für die passende Hardware Anfang September zu entscheiden damit dann die TSE Einrichtung gestartet werden kann.