Durch die außerordentlich schlechte Apfelernte des letzten Jahres haben viele Anbauer und Händler Obstflächen akquiriert und in die Umstellung auf Bio genommen. Das heißt, dass auch viel Umstellungsware in der Warengruppe Obst gehandelt wurde.
Die Kontrollstellen nehmen das zum Anlass zu prüfen, ob wir die Deklaration der Umstellungsware gemäß der Bio-Verordnung vornehmen. Bis zu unserer Biokontrolle hatten wir angenommen, alles richtig gemacht zu haben. „Hinweis auf Lieferschein, dass alle Umstellungsware mit kleingeschriebenen Verbandskürzeln gekennzeichnet ist! Die kleingeschriebenen Verbandskürzel werden dann über die Bnn-Datei richtig eingespielt.“
Doch falsch gedacht und nicht gewusst. Der BNN hat sich in einer Vereinbarung zum 09.01.2017 darauf geeinigt, die Umstellungsware mit einem „UW“ in der Spalte des Verbands zu kennzeichnen. Zu allem Überfluss haben das 2017 die Großhändler entweder vollständig, teilweise oder gar nicht umgesetzt. Die BNN-Großhändler (das sind alle außer Weiling, Denree, Naturkost Elkershausen und Appenweiher Frische) müssten diese Regelung 2018 anwenden. Das solltet Ihr bitte jeweils für Eure Großhändler prüfen. Die in der Klammer aufgeführten GH verwenden die Konvention wie gehabt. (Kennzeichnung der Umstellungsware mit kleingeschriebenen Verbandskennzeichen.)
Damit Ihr das jetzt alle richtig machen könnt, haben wir im Artikelmanager gebastelt und es möglich gemacht, die unterschiedlichen Umgangsweisen umzusetzen.
Alle Betriebe, die nur bei den in der o.g. Klammer stehenden Betrieben einkaufen, müssen nichts tun. Alle anderen sollten folgendes tun:
- PCG-Update machen.
- UW (in Umstellung auf Bio) Verbandskürzel bei den Verbänden im Artikelmanager anlegen.
- Auf dem Lieferschein vermerken, dass Umstellungsware mit UW gekennzeichnet ist.
- Im Einstellungsmodul >Artikelmanager>Vorgabeoptionen> diesen Haken setzen
Das führt jetzt dazu, dass für die Infos, die von GH kommen, die sich an die Regelung halten, die Deklaration der Umstellungsware durch UW automatisch richtig erfolgt. Bei allen anderen GH, die sich an die alte Regelung halten (Verbandskürzel bei Umstellungsware kleingeschrieben) wird beim Einlesen der BNN-Datei das kleingeschriebenr Verbandskennzeichen in ein „UW“ umgewandelt.